Kurztitel
Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 388/1981 aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/18Anlage eins /, 18
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I § 3, BGBl. Nr. 495/1995)Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraph 3,, Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,)
31. 8. 1995 (1. Klasse)
31. 8. 1996 (2. Klasse)
31. 8. 1997 (3. Klasse)
Text
ERNÄHRUNGSLEHRE UND DIÄTKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in die Grundzüge richtiger Ernährung. Bekanntmachen mit den wichtigsten Diätformen. Vermittlung der Kenntnis der wichtigsten Nahrungs- und Genußmittel, ihres Nähr- und Nutzwertes.
Lehrstoff:
1. Klasse (2 Wochenstunden):
Die Nährstoffe.
Die Wirkstoffe.
Die ernährungsphysiologische Bedeutung der Nahrungsmittel
(Nährwert, Nährwertberechnung).
Der Einfluß der Ernährung auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Richtlinien für gesunde und zweckmäßige Kost (Tages- und Wochenspeisepläne).
Kostformen für Gesunde unter Berücksichtigung des Alters und der Berufstätigkeit.
Grundlegendes über Diätformen. Allgemeine Richtlinien für die Zubereitung der Diätkost. Spezialdiäten.
Nahrungsmittel und Genußmittel und ihre volkswirtschaftliche Bedeutung (Herkunft, Preis, Einkauf), Aufbewahrung und Konservierung, Lebensmittelgesetz.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht hat die Erfahrungen aus dem Kochunterricht miteinzubeziehen und von lebensnahen Beispielen auszugehen.