Rechtstracker.at

Anl. 1/20

Fassungen
01.09.1981 bis 31.08.1997
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/2001.09.198131.08.1997 aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 20

Inkrafttretensdatum

01.09.1981

Außerkrafttretensdatum

31.08.1997aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraph 3,, Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,)

31. 8. 1995 (1. Klasse)

31. 8. 1996 (2. Klasse)

31. 8. 1997 (3. Klasse)

Text

WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erzielung einer gewissen Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im Wirtschaftsleben regelmäßig vorkommenden Berechnungen.

Erziehung zur Genauigkeit, Gewissenhaftigkeit und Ordnung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):

Übung und Festigung der Grundrechnungsarten sowie der Bruchrechnung.

Die wichtigsten Maße und Gewichte; Umwandlung der Benennungen.

Aufgaben aus der Ernährungslehre: die Verbrauchsermittlung und -bewertung bei der Energie- und Wasserversorgung.

Kalkulation im Haushalt.

Einfache und zusammengesetzte Schlußrechnung, bezogen auf die Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Prozentrechnung: Nährwerte-, Inhalts- und Gewichtsverluste bei Nahrungsmitteln; Preissenkungen und -steigerungen; Indexzahlen.

Flächen- und Körperberechnung: Mengen- und Wertberechnung für Raumgestaltung und Raumausstattung; Berechnung und Planung von Garten-, Wasser- und Spielanlagen, Inhaltsberechnung verschiedener Gefäße.

Verteilungsrechnung: Kostenverteilung nach Raumflachen oder Personen; Verteilung der Bezugskosten auf verschiedene Warenposten.

Mischungsrechnung: Lösungen, Mischungen, Verdünnungen aus dem Bereich der Krankenpflege und der Ernährung.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):

Zinsenrechnung.

Verrechnungsverkehr mit den Geldanstalten (Spar-, Giro- und Kreditverkehr, insbesondere Kontokorrentkredit).

Behandlung der von den Geldanstalten vorgesehenen Formulare.

Lohn- und Gehaltsverrechnung: Grundlohn, Überstundenentgelt, Beihilfswesen, Sozialversicherungsabgaben, Lohnsteuer (Jahresausgleich); Krankengeld, Weihnachtsremuneration, Urlaubsbeihilfe.

Durchschnittsrechnung, Anfertigung von Statistiken, Tabellen und Diagrammen: Aufgaben aus dem Gebiet des Gesundheitswesens, der Sozialarbeit und der Volkswirtschaft.

Graphische Auswertung des Zahlenmaterials.

Didaktische Grundsätze:

In allen Fällen ist auf die Schätzung des Ergebnisses und auf die Einhaltung einer sauberen und vor allem übersichtlichen äußeren Form zu achten.

Bei Erstellung der Übungsbeispiele sind praxisnahe Beispiele zu wählen.

Vier einstündige Schularbeiten in jedem Schuljahr.

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2025

Gesetzesnummer

10008510

Dokumentnummer

NOR12099693

Alte Dokumentnummer

N6198119965S