Rechtstracker.at

Anl. 1/28

Fassungen
01.09.1981 bis 31.08.1997
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/2801.09.198131.08.1997 aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 28

Inkrafttretensdatum

01.09.1981

Außerkrafttretensdatum

31.08.1997aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraph 3,, Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,)

31. 8. 1995 (1. Klasse)

31. 8. 1996 (2. Klasse)

31. 8. 1997 (3. Klasse)

Text

GRUNDZÜGE DER BEHINDERTENARBEIT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Weckung des Verständnisses für das behinderte Kind.

Kenntnis der verschiedenen Arten körperlicher und geistiger Behinderung.

Befähigung zu richtiger Hilfeleistung.

Kenntnis der wichtigsten heilpädagogischen Institutionen in Österreich.

Lehrstoff:

3. Klasse (2 Wochenstunden):

Arten und Ursachen der Behinderungen. Die Bedeutung von Anlage und Umwelt für Behinderungen und Verhaltensstörungen.

Das sinnes- und körperbehinderte Kind: Die Betreuung sehgestörter, sprach- und gehörbehinderter Kinder. Der Umgang mit körperbehinderten Kindern.

Das geistig behinderte Kind: Die Betreuung und Pflege von Kindern mit organischen Hirnschäden (cerebrale Bewegungsstörungen, geistige Retardierung, Downsyndrom). Die Betreuung von Kindern mit Neurosen, Psychosen, Psychopathien, Autismus.

Das mehrfachbehinderte Kind und seine Betreuung. Die Auswirkung eines behinderten Kindes auf die Familie. Die wichtigsten heilpädagogischen Institutionen in Österreich und deren Aufgabenbereich.

Didaktische Grundsätze:

Die Schüler sollen theoretisch und praktisch die wichtigsten Ursachen und Erscheinungsformen der Behinderung sowie Möglichkeiten der Betreuung von Behinderten kennenlernen. Der Unterricht ist durch Referate von Fachleuten der Behindertenpädagogik bzw. durch Exkursionen zu ergänzen.

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2025

Gesetzesnummer

10008510

Dokumentnummer

NOR12099701

Alte Dokumentnummer

N6198119973S