Rechtstracker.at

Anl. 1/33

Fassungen
01.09.1981 bis 31.08.1997
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/3301.09.198131.08.1997 aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 33

Inkrafttretensdatum

01.09.1981

Außerkrafttretensdatum

31.08.1997aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraph 3,, Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,)

31. 8. 1995 (1. Klasse)

31. 8. 1996 (2. Klasse)

31. 8. 1997 (3. Klasse)

Text

WAHLPFLICHTBEREICH GESUNDHEITS- UND PFLEGEDIENSTE

HYGIENE, INFEKTIONSLEHRE UND STRAHLENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis der Regeln der persönlichen Hygiene, der Anwendung der Hygiene im Krankenhausbereich und ihrer Bedeutung für die Erhaltung der Gesundheit und für die Vermeidung von Gefahren.

Verständnis für diagnostische und therapeutische Maßnahmen, Verständnis für die Hilfeleistung in der Pflege Infektionskranker, rechtzeitiges Erkennen von bedrohlichen Zuständen und richtige Meldung an die zuständige Stelle; Erkennen der Grenzen der eigenen Kompetenz.

Orientierung über den Strahlenschutz bei therapeutischen Maßnahmen und im Rahmen des Zivilschutzes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):

Hygiene:

Allgemeine und Umwelthygiene:

Gesunde Lebensführung

  • Strichaufzählung
    Luft/Luftverunreinigung
  • Strichaufzählung
    Wasser/Trinkwasser
  • Strichaufzählung
    Abfallbeseitigung, Abwässer
  • Strichaufzählung
    persönliche Hygiene
  • Strichaufzählung
    Lärm/Licht
Einführung in die allgemeine und spezielle Bakteriologie und Virologie. Medizinisch bedeutsame Pilze. Medizinisch bedeutsame Würmer. Impflehre.

Infektionslehre:

Allgemeine Infektionslehre:

Infektion, Infektionswege, Eintrittspforten, Inkubation, Disposition; Arten der Erreger, Virulenz, Giftwirkung; Prophylaxe, aktive und passive Immunisierung, Heilserum; die häufigsten Infektionskrankheiten; Inkubationszeiten, infektiöse Ausscheidungen, Übertragungsmöglichkeiten, die wichtigsten Symptome und Verlaufsformen; Sterilisation und Desinfektion; Entwesung, Arten und Anwendung.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):

Krankenhaushygiene: Körperhygiene am Arbeitsplatz, Wäscheversorgung, Abfallversorgung, Hospitalismus - Ursachen - Verhütung, Misch- und Kreuzinfektionen - Verhütung, Pflege Infektionskranker, Isolierung.

Grundzüge der Strahlenkunde und des Strahlenschutzes:

Physikalische, chemische und biochemische Strahleneinwirkung auf die Zelle.

Strahlenwirkung auf den Menschen: Die wichtigsten Regeln für die Vorbereitung von Patienten für diagnostische und therapeutische Maßnahmen; Gefahren für den Patienten und das Pflegepersonal während diagnostischer Maßnahmen sowie Schutzmaßnahmen dagegen; Gefahren für den Patienten nach Strahlenbehandlung.

Strahlenschutz: Gesetzliche Vorschriften. Praktischer Strahlenschutz; Vorschriften im Krankenhaus; Zivilschutz; Erste Hilfe und allgemeine Maßnahmen bei Strahlenunfällen.

Didaktische Grundsätze:

Durch die Verwendung verschiedener Anschauungsmittel und durch den Einsatz moderner audiovisueller Hilfsmittel soll eine möglichst lebendige Darstellung des Lehrstoffes erzielt werden.

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2025

Gesetzesnummer

10008510

Dokumentnummer

NOR12099706

Alte Dokumentnummer

N6198119978S