Kurztitel
Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 388/1981 aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/38Anlage eins /, 38
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I § 3, BGBl. Nr. 495/1995)Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraph 3,, Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,)
31. 8. 1995 (1. Klasse)
31. 8. 1996 (2. Klasse)
31. 8. 1997 (3. Klasse)
Text
BETRIEBSFÜHRUNG IN SOZIALEN INSTITUTIONEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Grundkenntnissen über Aufbau und Organisation verschiedener Betriebsformen sozialer Institutionen.
Lehrstoff:
3. Klasse (1 Wochenstunde):
Grundzüge der Krankenhausbetriebsführung: Organisation einer Krankenanstalt. Einrichtung einer Krankenanstalt. Aufnahme und Entlassung. Der Dienstbetrieb. Betrieb von Kuranstalten und Kureinrichtungen sowie Rehabilitationszentren.
Betriebsführung in Heimen: Organisation in einem Alters-, Pflege-, Kinderheim und ähnlichen Einrichtungen. Der Dienstbetrieb.
Didaktische Grundsätze:
Zum Gegenstand Bürotechnik sind Querverbindungen herzustellen. Der Unterricht soll durch Betriebsbesichtigungen ergänzt werden.