Rechtstracker.at

Anl. 1/47

Fassungen
01.09.1981 bis 31.08.1997
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/4701.09.198131.08.1997 aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 47

Inkrafttretensdatum

01.09.1981

Außerkrafttretensdatum

31.08.1997aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraph 3,, Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,)

31. 8. 1995 (1. Klasse)

31. 8. 1996 (2. Klasse)

31. 8. 1997 (3. Klasse)

Text

C. Unverbindliche Übungen

SEMINAR FÜR GESPRÄCHSFÜHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erziehung zu richtigem Hören und Reden. Einführung in die Gesprächsführung in der Gruppe. Einführung in das partnerzentrierte Gespräch.

Lehrstoff:

3. Klasse (2 Wochenstunden):

Hören und Zuhören. Reden und Diskutieren. Strukturen und Arbeitsformen des Gesprächs in Gruppen. Der Gesprächsleiter. Visuelle, akustische und andere Hilfsmittel. Das partnerzentrierte Gespräch. Verschiedene Formen des Beratungsgespräches. Rollengespräche, Gesprächsspiele.

Didaktische Grundsätze:

Das Seminar für Gesprächsführung ist nach Möglichkeit im Blockunterricht anzubieten.

Die Themen der Gespräche sind aus dem Bereich der Sozialarbeit zu wählen.

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2025

Gesetzesnummer

10008510

Dokumentnummer

NOR12099720

Alte Dokumentnummer

N6198119992S