Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Arbeitslosenversicherung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 76/1982 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 124/2014Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1982, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2014,
Typ
Vertrag – Liechtenstein
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Text
Artikel 2
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen bezieht sich
in Österreich auf die Rechtsvorschriften über
in Liechtenstein auf die Rechtsvorschriften über die Arbeitslosenversicherung mit Einschluß der Leistungen bei Teilarbeitslosigkeit (Kurzarbeit).
(2)Absatz 2,Rechtsvorschriften, die sich aus zwischenstaatlichen Verträgen mit dritten Staaten ergeben oder zu deren Ausführung dienen, sind im Verhältnis zwischen den Vertragsstaaten nicht zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
23.07.2014
Dokumentnummer
NOR12099939
Alte Dokumentnummer
N6198245071L