Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Nachweis der Fachkenntnisse für die Vorbereitung und Organisation von bestimmten Arbeiten unter elektrischer Spannung über 1 kV
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 10/1982 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 10 aus 1982, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 12Paragraph 12
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
Inkrafttreten der Verordnung
§ 12.Paragraph 12,
Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Kundmachung in Kraft. Zeugnisse nach § 5 können bereits vor diesem Zeitpunkt ausgestellt werden. Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Kundmachung in Kraft. Zeugnisse nach Paragraph 5, können bereits vor diesem Zeitpunkt ausgestellt werden.
Zuletzt aktualisiert am
04.10.2018
Dokumentnummer
NOR12099927
Alte Dokumentnummer
N6198228286L