Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Nachweis der Fachkenntnisse für die Vorbereitung und Organisation von bestimmten Arbeiten unter elektrischer Spannung über 1 kV
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 10/1982 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 10 aus 1982, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
Geltungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung gilt für Betriebe, die unter die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes fallen, in denen Arbeiten unter Spannung an elektrischen Leitungsanlagen für Starkstrom mit Nennspannungen über 1 kV durchgeführt werden. Zu einem Betrieb gehören auch die außerhalb seines Standortes gelegenen Arbeitsstellen.
Zuletzt aktualisiert am
04.10.2018
Dokumentnummer
NOR12099916
Alte Dokumentnummer
N6198228275L