Rechtstracker.at

§ 2

Fassungen
01.01.1995 bis 31.01.2007 — BGBl. Nr. 450/1994
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 201.01.199531.01.2007 § → § BGBl. Nr. 450/1994
§ 209.07.198231.12.1994 BGBl. Nr. 10/1982 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Nachweis der Fachkenntnisse für die Vorbereitung und Organisation von bestimmten Arbeiten unter elektrischer Spannung über 1 kV

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 10 aus 1982, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1995BGBl. Nr. 450/1994

Außerkrafttretensdatum

31.01.2007

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Text

Begriffe

Paragraph 2,

Die folgenden Begriffe haben in dieser Verordnung nachstehende Bedeutung:

  1. Ziffer eins
    Elektrische Leitungsanlagen sind elektrische Anlagen (Paragraph eins, Absatz 2, des Elektrotechnikgesetzes vom 17. März 1965, Bundesgesetzblatt Nr. 57), die der Fortleitung elektrischer Energie dienen; hiezu zählen insbesondere auch Umspann-, Umform- und Schaltanlagen,
  2. Ziffer 2
    Starkstrom ist elektrischer Strom mit einer Spannung über 42 Volt oder einer Leistung von mehr als 100 Watt,
  3. Ziffer 3
    Nennspannung elektrischer Anlagen ist jene Spannung, nach der diese benannt sind und auf die Betriebseigenschaften sowie Grenz- und Prüfwerte bezogen werden,
  4. Ziffer 4
    Fachmann (Fachkraft) ist eine Person, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen Arbeiten an elektrischen Anlagen beurteilen und etwa mögliche Gefahren erkennen kann. Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem Arbeitsgebiet „Betrieb von Starkstromanlagen“ herangezogen werden.

Schlagworte

BGBl. Nr. 57/1965, Umspannanlage, Umformanlage, Grenzwert

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2016

Gesetzesnummer

10008521

Dokumentnummer

NOR12108398

Alte Dokumentnummer

N6199435024L