Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Soziale Sicherheit – Durchführung (Spanien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 306/1983Bundesgesetzblatt Nr. 306 aus 1983,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Text
ANLAGE Liste der Körperersatzstücke, größeren Hilfsmittel und anderen Sachleistungen von erheblicher Bedeutung (Artikel 5 Absatz 4)
Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und Stützapparate einschließlich gewebebespannter orthopädischer Korsette nebst Ergänzungsteilen, Zubehör und Werkzeugen;
orthopädische Maßschuhe, gegebenenfalls mit dem dazugehörigen Normalschuh (nicht orthopädisch);
Kiefer- und Gesichtsplastiken, Perücken;
Modellabdrucke (Nachbildungen der verschiedenen Körperteile), die benutzt werden, um die unter den Ziffern 1 bis 3 genannten Gegenstände richtig anzupassen;
Kunstaugen, Kontaktschalen, Vergrößerungsbrillen und Fernrohrbrillen;
Hörgeräte, namentlich akustische und phonetische Geräte;
Zahnersatz (festsitzender und herausnehmbarer) und Verschlußprothesen der Mundhöhle;
Krankenfahrzeuge, Rollstühle sowie andere mechanische Fortbewegungsmittel;
Erneuerung der unter den Ziffern 1 bis 8 genannten Gegenstände;
ärztliche Behandlung und Pflege in Genesungs- und Erholungsheimen sowie Heilstätten;
Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Wiedereingliederung;
alle übrigen Heilbehelfe, Hilfsmittel und ähnliches, deren Anschaffungskosten in Österreich 5 000 Schilling, in Spanien 25 000 Peseten übersteigen.
Schlagworte
Kieferplastik, Genesungsheim
Zuletzt aktualisiert am
14.06.2016
Dokumentnummer
NOR12100410
Alte Dokumentnummer
N6198319424J