Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Soziale Sicherheit – Durchführung (Italien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 308/1983Bundesgesetzblatt Nr. 308 aus 1983,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 14Artikel 14
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Text
Artikel 14
Aufteilung der Kosten in Fällen von Silikose und Asbestose
Der nach Artikel 24 Absatz 1 des Abkommens in Betracht kommende Träger hat in Fällen des Artikels 24 Absatz 2 des Abkommens den in Betracht kommenden Träger des anderen Vertragsstaates unverzüglich über einen Leistungsantrag zu unterrichten. In der Folge haben diese Träger einvernehmlich festzulegen, ob eine teilweise Aufwandserstattung für Geldleistungen zu erfolgen hat.
Zuletzt aktualisiert am
14.06.2016
Dokumentnummer
NOR12100382
Alte Dokumentnummer
N6198319396J