Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 218/1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 450/1994Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 38Paragraph 38
Inkrafttretensdatum
16.12.1987
Außerkrafttretensdatum
31.12.1994aufgehoben durch BGBl. Nr. 450/1994
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
§ 38. (1) Auf elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind die auf Grund des Elektrotechnikgesetzes durch Verordnung verbindlich erklärten elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften und Vorschriften über Normalisierung und Typisierung (SNT-Vorschriften) anzuwenden, soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt.Paragraph 38, (1) Auf elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind die auf Grund des Elektrotechnikgesetzes durch Verordnung verbindlich erklärten elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften und Vorschriften über Normalisierung und Typisierung (SNT-Vorschriften) anzuwenden, soweit Absatz 2, nicht anderes bestimmt.
(2)Absatz 2,Für Zwecke des Betriebes errichtete Freileitungen müssen als isolierte Leitungen ausgeführt oder in anderer Weise so geschützt sein, daß ein gefahrbringendes Annähern oder ein unbeabsichtigtes Berühren mit Betriebseinrichtungen, Betriebsmitteln oder sonstigen Gegenständen, die üblicherweise im Betrieb verwendet werden, nicht möglich ist.
(3)Absatz 3,Im Bereich von nicht für Zwecke des Betriebes errichteten, nicht isolierten Freileitungen dürfen nur Betriebseinrichtungen und Betriebsmittel verwendet werden, durch deren Höhe und Reichweite ein gefahrbringendes Annähern an diese Leitungen nicht möglich ist, soweit ein solches Annähern nicht durch andere Maßnahmen verhindert ist.
(4)Absatz 4,Die Abs. 2 und 3 gelten nicht für Betriebe von Elektrizitätsversorgungsunternehmungen und für Verkehrsmittel, deren Stromversorgung durch Oberleitungen erfolgt.Die Absatz 2 und 3 gelten nicht für Betriebe von Elektrizitätsversorgungsunternehmungen und für Verkehrsmittel, deren Stromversorgung durch Oberleitungen erfolgt.
Dokumentnummer
NOR12100232
alte Dokumentnummer
N6198313361H