Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
PT-Zuordnungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 41/1984Bundesgesetzblatt Nr. 41 aus 1984,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/02 Gehaltsgesetz 1956
Text
§ 10.Paragraph 10,
Die in den Verwendungen
Leiter einer Störungsmeldestelle I,Leiter einer Störungsmeldestelle römisch eins,
Gruppenleiter in einer Störungsmeldestelle I undGruppenleiter in einer Störungsmeldestelle römisch eins und
Leiter einer Störungsmeldestelle IILeiter einer Störungsmeldestelle römisch zwei
bezeichneten Stellen werden wie folgt eingeteilt:
Störungsmeldestellen I sind jene Störungsmeldestellen, deren Leitern mehr als 15 Arbeitskräfte nachgeordnet sind.Störungsmeldestellen römisch eins sind jene Störungsmeldestellen, deren Leitern mehr als 15 Arbeitskräfte nachgeordnet sind.
Störungsmeldestellen II sind jene Störungsmeldestellen, deren Leitern mindestens sechs und höchstens 15 Arbeitskräfte nachgeordnet sind.Störungsmeldestellen römisch zwei sind jene Störungsmeldestellen, deren Leitern mindestens sechs und höchstens 15 Arbeitskräfte nachgeordnet sind.
Zuletzt aktualisiert am
24.04.2025
Dokumentnummer
NOR12161966
Alte Dokumentnummer
N61984118460