Rechtstracker.at

Anl. 10/04

Fassungen
12.09.1983 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 10/0412.09.198331.08.1993 BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 10 /, 4

Inkrafttretensdatum

12.09.1983BGBl. Nr. 307/1984

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch zehn

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)

Text

  1. Litera a
    Deutsch

---------------------------------------------------------------------

                                     Gesamtzahl der

                                   Unterrichtsstunden

                     Art der     ohne Fern-   mit Fern-    Lehrver-

                   Unterrichts-  unterricht  unterricht  pflichtungs-

                  veranstaltung                             gruppe

---------------------------------------------------------------------

Sprache.........        S          105          70            I

Literatur.......        S           75          50            I

Fachdidaktik....        S           40          30            I

Unterrichts-

planung........        S           20          10            I

                                   ---------------

                                   240         160

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen aus Sprache und Literatur, die zum Unterricht an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen befähigen.

Vermittlung der Theorie und Praxis der Fachdidaktik Deutsch an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.

Lehrstoff:

Sprache:

Phonetik, Semantik, Morphologie und Syntax der deutschen Sprache:

Grundlegendes und Überblick. Problem der Sprachnorm; Entwicklung der Gegenwartssprache; Dialekt und Schriftsprache.

Verhältnis von Muttersprache und Fremdsprache.

Fachsprache: Begriff der wissenschaftlichen Terminologie.

Vokabulare der Sachbereiche, die im Vordergrund des Unterrichtserfordernisses stehen.

Sprachstrukturen der Medien; Behördensprache; Sprache der Politik.

Literatur:

Überblick über literarische Gattungen, insbesondere auch neuere

Formen: Wesensmerkmale, historische Bedeutung.

Literarische Epochen in Grundzügen. Detaillierte Darstellung der Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts, Gegenwartsliteratur; Dichtungen der österreichischen Landschaften.

Literarische Grenzgebiete: Dokumentarliteratur, Gebrauchs- und Trivialliteratur. Kitsch und Schund: Begriffsklärung. Die literarische Umwelt des Schülers als Ausgangspunkt für den Literaturunterricht.

Fachdidaktik:

Gestaltung der Unterrichtsstunde. Unterrichtsmodelle.

Ausdrucksweise des Schülers; schriftliche und mündliche Übungen; die Lektüre; Lehrbuch, Lesebuch, Lesetexte; Schulbibliothek.

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Deutschunterricht; Schularbeiten.

Einsatz audiovisueller Hilfsmittel.

Unterrichtsplanung:

Die Stellung des Deutschunterrichtes im Lehrplan der Haushaltungsschule und der Hauswirtschaftsschule.

Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen.

Hospitationen; Unterrichtsanalysen.

Anmerkung

Zur Art der Unterrichtsveranstaltung: S ... Seminar

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101375

Alte Dokumentnummer

N6198420539S