Rechtstracker.at

Anl. 10/09

Fassungen
01.09.1987 bis 31.08.1990 — BGBl. Nr. 363/1987
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 10/0901.09.199031.08.1993 § → § BGBl. Nr. 708/1990 · aufgehoben
Anl. 10/0901.09.198731.08.1990 BGBl. Nr. 363/1987

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 10 /, 9

Inkrafttretensdatum

01.09.1987BGBl. Nr. 363/1987

Außerkrafttretensdatum

31.08.1990danach: BGBl. Nr. 708/1990

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch zehn

Text

  1. Litera f
    Lebenskunde und Erziehungslehre
(an Hauswirtschaftsschulen) und Teilbereich des Unterrichtsgegenstandes „Lebenskunde, Gesundheits- und Erziehungslehre'' an Haushaltungsschulen

---------------------------------------------------------------------

                                     Gesamtzahl der

                                   Unterrichtsstunden

                     Art der     ohne Fern-   mit Fern-    Lehrver-

                   Unterrichts-  unterricht  unterricht  pflichtungs-

                  veranstaltung                             gruppe

---------------------------------------------------------------------

Allgemeine

Psychologie....        S           45          30            I

Entwicklungs-

psychologie....        S           45          30            I

Pädagogik.......        S           60          40            I

Sozialethik.....        S           45          30            I

Fachdidaktik....        S           30          20            I

Unterrichts-

planung........        S           15          10            I

                                   ---------------

                                   240         160

Bildungs- und Lehraufgabe:

Überblick über die Psychologie unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungspsychologie.

Vermittlung von Kenntnissen aus der Pädagogik und der Sozialethik. Befähigung zur Einsicht in fachdidaktische Probleme des Unterrichtes an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.

Lehrstoff:

Allgemeine Psychologie:

Grundlagen der allgemeinen Psychologie (Leib-Seele-Einheit). Die Phänomene des Erkennens, der Emotionen und des Wollens.

Grundlagen der Ethik: Ethische Strebungen; Gewissen; Pflicht; Verantwortung; Selbsterkenntnis; Selbsterziehung.

Die wichtigsten Richtungen der Tiefenpsychologie unter besonderer Berücksichtigung ihrer Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung.

Die wichtigsten Psychotherapieverfahren.

Entwicklungspsychologie:

Die entwicklungstypischen Verhaltensweisen im ersten Lebensjahr unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung einer ständigen Bezugsperson.

Die entwicklungstypischen Verhaltensweisen im Kindesalter unter besonderer Berücksichtigung der Krisenzeiten (1. Trotzalter); Bedeutung des Spracherwerbes, Bedeutung des Spieles; Voraussetzungen für die Schulreife.

Die entwicklungstypischen Verhaltensweisen im Jugendalter unter besonderer Berücksichtigung der Krisenzeiten (Probleme des zweiten Gestaltwandels; Akzeleration; Retardation).

Grundlagen der Sexualpädagogik.

Pädagogik:

Grundlagen der Milieukunde unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung des Familienmilieus (Rolle des Vaters, der Mutter, der Geschwister; Probleme des Einzelkindes). Auswirkung von schädlichen Umwelteinflüssen (in Familie, Gruppe, Medien, Öffentlichkeit, Gesellschaft) auf die Persönlichkeitsentwicklung des jungen Menschen.

Wesen und Ziele der Erziehung; Grenzen der Erziehung; Verhältnis von Autorität und Freiheit; Erziehungsgemeinschaften; die Erziehung des behinderten Kindes.

Sozialethik:

Soziale Bildungsinhalte: Individuum - Gemeinschaft; Schule - Schulgemeinschaft; informelle Gruppe - Kameradschaft - Freundschaft - Liebe - Ehe; Massenmedien.

Angewandte Ethik: Bewältigung von Krisen und Konflikten. Beruf - Berufswahl. Ethisch wertvolle Freizeitgestaltung; Sexualpädagogik; Verkehrserziehung; Umweltschutz.

Ästhetische Bildungsinhalte: Ästhetische Bezüge aus verschiedenen Bereichen moderner Kunst und Kultur; künstlerisch wertvolle Freizeitgestaltung. Mode und Kosmetik.

Fachdidaktik:

Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der Veranschaulichung. Exkursionen und Lehrausgänge.

Möglichkeiten der Vertiefung der einzelnen Bildungsinhalte; methodische Analyse mit Ausarbeitung von Stundenbildern und Lehrversuchen.

Integration der einschlägigen sozialen, ethischen und ästhetischen Bildungsinhalte.

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Unterrichtsgegenstand bzw. Teilbereich „Lebenskunde und Erziehungslehre''.

Unterrichtsplanung:

Das Bildungsziel des Unterrichtsgegenstandes bzw. Teilbereiches „Lebenskunde und Erziehungslehre''.

Stellung des Unterrichtes in „Lebenskunde und Erziehungslehre'' im Lehrplan der Hauswirtschaftsschule und in „Lebenskunde, Erziehungs- und Gesundheitslehre'' im Lehrplan der Haushaltungsschule.

Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender Probleme.

Hospitationen; Unterrichtsanalysen.

Anmerkung

Zur Art der Unterrichtsveranstaltung: S ... Seminar

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101380

Alte Dokumentnummer

N6198420544S