Rechtstracker.at

Anl. 2/15

Fassungen
12.09.1983 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2/1512.09.198331.08.1993 BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 15

Inkrafttretensdatum

12.09.1983BGBl. Nr. 307/1984

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch zwei

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)

Text

SCHULRECHT

Verfassungsrechtliche Grundlagen des österreichischen Schulwesens;

Stellung der Schule in der Rechtsordnung.

Die Schule: Gliederung des Schulwesens (Schulorganisationsrecht);

Schulerhaltung; Schulzeit. Schulpflicht. Schulunterrichtsrecht. Religionsunterricht. Grundzüge des Privatschulrechtes.

Die Schulverwaltung: Aufgaben und Organisation der Schulbehörden;

Schulinspektion. Amtsverkehr zwischen Schule und Schulbehörden. Grundzüge des Verwaltungsverfahrens. Verwaltungsaufgaben der Schule, Funktion des Schulleiters, der Lehrerkonferenz und des Lehrers bei der Erfüllung dieser Aufgaben; Führung der Amtsschriften. Weisungsrecht und pädagogische Freiheit.

Der Jugendliche: Einführung in familienrechtliche Fragen (insbesondere Pflichten und Rechte der Eltern, gesetzliche Vertretung). Jugendwohlfahrtsrecht, Jugendschutz- und Jugendbeschäftigungsrecht; Berufsausbildung; Grundzüge des Jugendstrafrechtes.

Das Dienstrecht: Einführung in das Lehrerdienst- und -besoldungsrecht, das Diensthoheitsrecht und das Dienstrechtsverfahren. Fragen der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Berufliche Weiterbildung.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101142

Alte Dokumentnummer

N6198420302S