Rechtstracker.at

Anl. 2/18

Fassungen
01.09.1987 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 363/1987
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2/1801.09.198731.08.1993 BGBl. Nr. 363/1987 · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 18

Inkrafttretensdatum

01.09.1987BGBl. Nr. 363/1987

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch zwei

Text

GESUNDHEITSLEHRE, SCHUL- UND ARBEITSHYGIENE

Grundbegriffe:

Hygiene, Schulhygiene, Arbeitshygiene, Gesundheitslehre.

Der Jugendliche:

Physische und psychische Belastbarkeit. Sexualerziehung.

Gefahren für die Gesundheit:

Infektionskrankheiten; Überlastung von Augen und Gehör; Haltungsschäden; Verkehrsunfälle; Mißbrauch von Genußmitteln und Suchtgiften. Betriebsbedingte Gefährdungen (Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle).

Vorbeugende Maßnahmen:

Gestaltung des Arbeitsplatzes (in Schule und Betrieb) sowie des Lebensraumes (in Wohnung und Internat) unter Berücksichtigung hygienischer, medizinischer und ergonomischer Gesichtspunkte. Hygienische Maßnahmen zur Gesunderhaltung (Gesundheitsvorsorge, Gesundenuntersuchung). Wichtige Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes. Schulmedizinische Beratung und Betreuung. Unfallverhütung (Verhalten an Gefahrenstellen, Unfallschutz). Bedeutung einer gesunden Umwelt.

Maßnahmen bei Erkrankungen und Unfällen:

Früherkennung von Krankheiten. Verhalten bei plötzlichen Erkrankungen und Unfällen. Schul- und betriebsärztliche Versorgung. Erste Hilfe.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101145

Alte Dokumentnummer

N6198420305S