Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 363/1987Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2/29Anlage 2 /, 29
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IIAnlage römisch zwei
Text
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE - SEMINAR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe „Betriebswirtschaftslehre''.
Lehrstoff:
Ausgewählte Kapitel des Lehrstoffes sind seminaristisch zu behandeln.
Didaktische Grundsätze:
Siehe „Betriebswirtschaftslehre'' mit der Maßgabe, daß insbesondere bei der stofflichen Schwerpunktsetzung und bei der Konstituierung der Seminargruppen auf die Vorkenntnisse und die künftige Unterrichtstätigkeit der Studierenden Bedacht zu nehmen ist.
Dokumentnummer
NOR12101156
Alte Dokumentnummer
N6198420316S