Rechtstracker.at

Anl. 2/34

Fassungen
01.09.1987 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 363/1987
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2/3401.09.198731.08.1993 BGBl. Nr. 363/1987 · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 34

Inkrafttretensdatum

01.09.1987BGBl. Nr. 363/1987

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch zwei

Text

B. Freigegenstände

HEIMERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen und Einsichten in die Zusammenhänge eines geordneten Internatsgeschehens, insbesondere der Stellung des Erziehers in der Bewältigung zwischenmenschlicher Begegnungsformen.

Befähigung zur Anwendung von förderndem Kommunikationsverhalten.

Vermittlung jener Fertigkeiten, die den Lehrer mit Erzieherdienst befähigen, die Schüler im Internat zu betreuen, Konflikte zu regeln, Lernhilfen zu geben und das eigene Verhalten kritisch zu reflektieren.

Vermittlung eines Überblicks über Probleme der außerschulischen Jugenderziehung.

Lehrstoff:

Pädagogik und Psychologie der Heimerziehung: Erzieherverhalten, Kommunikationsverhalten, Lernhilfen, Erziehungsmaßnahmen, Gruppendynamik, Psychohygiene.

Freizeitgestaltung (Sport, Spiel, Kultur). Jugendorganisationen. Äußere Rahmenbedingung in einem Internat (Heimordnung).

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff soll unter Bedachtnahme auf jene Schülergruppe behandelt werden, die der Lehrer in seinem Internat zu betreuen hat (zB Berufsschulinternat, Internat einer mittleren oder höheren Lehranstalt). Lehrinhalte, die zum Wissen auch bestimmte Fertigkeiten, Haltungen und Einstellungen erfordern, sollen in Trainingsphasen durch erlebnisaktivierende Methoden geübt werden.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101161

Alte Dokumentnummer

N6198420321S