Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 363/1987Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IIAnlage römisch zwei
Text
ERWACHSENENBILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe „Humanwissenschaften (ausgenommen Religionspädagogik)".
Lehrstoff:
Legitimation der Erwachsenenbildung (Sozialisation als lebenslanger Prozeß, Mobilität der Berufswelt, Erweiterung politischer Rechte usw.).
Standortbestimmung der Erwachsenenbildung im Gesamtbildungssystem. Träger und institutionelle Formen der Erwachsenenbildung.
Erwünschte und tatsächliche Zielgruppen der Erwachsenenbildung. Ziele der Erwachsenenbildung (berufliche, soziale, politische, kulturelle usw.). Erwachsenenspezifische Lehr- und Lernmethoden.
Evaluationsverfahren, Erteilung von Zertifikaten und Berechtigungen.
Reformtendenzen in der Erwachsenenbildung (zB in der Gestaltung der Curricula).
Didaktische Grundsätze:
Siehe "Humanwissenschaften (ausgenommen Religionspädagogik)".