Rechtstracker.at

Anl. 2/40

Fassungen
01.09.1987 bis 31.08.1993
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2/4001.09.198731.08.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 708/1990

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 40

Inkrafttretensdatum

01.09.1987

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993aufgehoben durch BGBl. Nr. 708/1990

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch zwei

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch zwei, Ziffer 2,,

Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,)

31. 8. 1990 (1. Semester)

31. 1. 1991 (2. Semester)

31. 8. 1991 (3. Semester)

31. 1. 1992 (4. Semester)

Text

INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll die neuen Technologien der Informationsverarbeitung (Computer) im Hinblick auf Hardware, Software und Organisation sowie hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Mensch und Gesellschaft kennenlernen, einfache Aufgaben der Informationsverarbeitung mit Hilfe des Computers lösen und einen Überblick über Bedeutung und Einsatzmöglichkeiten der Informatik geben können.

Lehrstoff:

Grundlagen der Informatik:

Information, Kommunikation, Daten.

Hardware:

Aufbau der Datenverarbeitungssysteme (Zentraleinheit, Peripherie, Datenträger).

Software:

Betriebssysteme. Softwareentwicklung in Grundzügen, Einführung in die Standardsoftware anhand eines Programmpaketes.

Organisation:

Lösung von Informationsproblemen einfacher Art mit Hilfe der Datenverarbeitungsanlage. Programmierung und ihre organisatorischen Nebenarbeiten (Dokumentation, Daten- und Dateiorganisation, Darstellung des funktionellen Ablaufs, Kodierung in einer geeigneten höheren Programmiersprache).

Einsatzmöglichkeiten und ihre Auswirkungen:

Übersicht über die Einsatzmöglichkeiten der Informationsverarbeitung. Auswirkungen der modernen Informationsverarbeitung auf Betrieb, Mitarbeiter und Gesellschaft. Probleme des Datenschutzes.

Didaktische Grundsätze:

Neben der erforderlichen theoretischen Einführung ist auf das praktische Arbeiten an einer geeigneten Anlage sowie auf die praxisnahe Ausführung von Übungsaufgaben unter Verwendung einer höheren Programmiersprache und verschiedener Organisationsmittel besonderer Wert zu legen. Speziell bei der Programmierung ist zu selbständigem, logischem und algorithmischem Denken anzuregen.

Exkursionen sollen den theoretischen Unterricht ergänzen. Auf die künftige Unterrichtstätigkeit der Studierenden ist insbesondere im Bereich der Anwendersoftware stets Bedacht zu nehmen. Unterrichtsformen wie Gruppenarbeit, Teamarbeit und projektorientierter Unterricht werden im Unterrichtsgegenstand Informatik besonders empfohlen.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101167

Alte Dokumentnummer

N6198420327S