Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IIAnlage römisch zwei
Text
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Pflege der Leibesübungen zur Wahrung der Gesundheit und zur Erwerbung einer optimalen Leistungsfähigkeit. Freude an der Bewegung und an einem gesunden Leistungswillen.
Selbstbeherrschung, Hilfsbereitschaft und verantwortungsbewußte Einordnung in die Gemeinschaft.
Einsicht in die biologische, kulturelle und soziale Bedeutung der Leibesübungen.
Willen zu außerschulischen Leibesübungen und zu seiner Vermittlung an die Schüler.
Lehrstoff:
Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen.
Haltungs- und bewegungsformende Übungen. Leistungsübungen in der Leichtathletik und an Geräten.
Spiele und Tänze.
Schwimmen, Schilaufen und Eislaufen.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Auswahl und Durchführung der verschiedenen Übungen sind das Alter der Lehrgangsteilnehmer, ihre physischen Voraussetzungen für die Leibesübungen und die Verwertbarkeit der Übungen für die Freizeitgestaltung in Internaten zu berücksichtigen.