Rechtstracker.at

Anl. 2/04

Fassungen
01.08.1984 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2/0401.08.198431.08.1993 BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 4

Inkrafttretensdatum

01.08.1984BGBl. Nr. 307/1984

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch zwei

Text

EVANGELISCHE RELIGIONSPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Religion (Grundfragen der religiösen Selbst- und Fremderziehung), Seminar für religiöse Fragen.

Das Lehrfach Religion hat die Aufgabe, das mitgebrachte Wissen zusammenfassend weiterzuführen und im Blick auf die zukünftige erzieherische Aufgabe zu erweitern. Die Verantwortung für die anvertrauten Schüler ist im Ringen um das wahre Verständnis der Gnade, um die Gestalt der Gemeinde und Kirche in der Auseinandersetzung mit den Fragen der Gegenwart den künftigen Lehrern bewußt zu machen, damit in ihnen und ihren Schülern für die Vielfältigkeit der Probleme der modernen Berufswelt eine vertiefte Urteils- und Entscheidungsfähigkeit aus christlicher Sicht geweckt wird.

Der Unterricht ist in Vorlesung und Seminar zu führen.

Lehrstoff:

Grundlegung einer biblischen Anthropologie als Voraussetzung einer Erziehungslehre aus christlicher Verantwortung.

Christliche Erziehung als kirchlicher Auftrag nach evangelischem Verständnis in Geschichte und Gegenwart. Frömmigkeitstypen als Ergebnis christlicher Erziehung.

Grundfragen der Erziehung und Menschenführung aus christlicher Verantwortung (der theologische und kirchliche Beitrag zur pädagogischen Gesamtaufgabe).

Religionspsychologie mit besonderer Berücksichtigung der Probleme der jungen Erwachsenen.

Religionssoziologie mit besonderer Berücksichtigung der gesellschaftlichen Verantwortung des Christen.

Die Mitverantwortung der christlichen Kirchen an der Bewältigung der politischen und wirtschaftlichen Fragen in weltweiter Sicht (kirchliche Denkschriften und einschlägige Literatur zu den brennenden Fragen der Zeit).

Aufarbeitung lebenskundlich-ethischer Probleme: die sexuellen Fragen, Mann und Frau im Beruf, Beruf oder Job, die Faszination der modernen Welt, die gegenseitige Abhängigkeit im Berufsleben und ihre Überwindung, Christ und Staat, Freizeit in Verantwortung, Lebensende und christliche Hoffnung.

Didaktische Grundsätze:

Zu allen Themen sollte von biblischen Texten ausgegangen oder zu ihnen hingeführt werden (Bibelarbeit). Audiovisuelle Hilfsmittel sollten eingesetzt werden.

Je nach Dauer der Ausbildung (6 bzw. 4 oder 2 Semester) sind die angegebenen Themen entsprechend auszugestalten bzw. zu konzentrieren.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101131

Alte Dokumentnummer

N6198420291S