Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 363/1987Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IIAnlage römisch zwei
Text
GESUNDHEITSLEHRE, SCHUL- UND ARBEITSHYGIENE
Grundbegriffe:
Hygiene, Schulhygiene, Arbeitshygiene, Gesundheitslehre.
Der Jugendliche:
Physische und psychische Belastbarkeit. Sexualerziehung.
Gefahren für die Gesundheit:
Infektionskrankheiten; Überlastung von Augen und Gehör; Haltungsschäden; Verkehrsunfälle; Mißbrauch von Genußmitteln und Suchtgiften. Betriebsbedingte Gefährdungen (Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle).
Vorbeugende Maßnahmen:
Gestaltung des Arbeitsplatzes (in Schule und Betrieb) sowie des Lebensraumes (in Wohnung und Internat) unter Berücksichtigung hygienischer, medizinischer und ergonomischer Gesichtspunkte. Hygienische Maßnahmen zur Gesunderhaltung (Gesundheitsvorsorge, Gesundenuntersuchung). Wichtige Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes. Schulmedizinische Beratung und Betreuung. Unfallverhütung (Verhalten an Gefahrenstellen, Unfallschutz). Bedeutung einer gesunden Umwelt.
Maßnahmen bei Erkrankungen und Unfällen:
Früherkennung von Krankheiten. Verhalten bei plötzlichen Erkrankungen und Unfällen. Schul- und betriebsärztliche Versorgung. Erste Hilfe.