Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2/41Anlage 2 /, 41
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IIAnlage römisch zwei
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)
Text
AKTUELLE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung grundlegender oder ergänzender Kenntnisse oder praktischer Fertigkeiten in bestimmten aktuellen Fachgebieten.
Lehrstoff:
Die Auswahl des Lehrstoffes hat je nach den aktuellen Fachgebieten zu erfolgen.
Didaktische Grundsätze:
Unterrichtsorganisation und Unterrichtsmethode sind so zu wählen, daß eine Bereicherung des Unterrichtes gewährleistet ist und die Einsicht in die Berufswirklichkeit vertieft wird.
Dokumentnummer
NOR12101168
Alte Dokumentnummer
N6198420328S