Rechtstracker.at

Anl. 4/06

Fassungen
12.09.1983 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 4/0612.09.198331.08.1993 BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4 /, 6

Inkrafttretensdatum

12.09.1983BGBl. Nr. 307/1984

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch vier

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)

Text

Lehrstoff:

DIDAKTIK

Fachbezogene Analysen der Lehrpläne der einschlägigen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.

Koordination der Unterrichtsgegenstände.

Entscheidungsebenen, Interpretationsspielraum des Lehrers für den

einschlägigen Fachunterricht.

Lehrstoffverteilungen als Jahresarbeitsplan.

Auswahl von Unterrichtszielen.

Arten von Stufentheorien und ihre Anwendung im betreffenden

Fachunterricht.

Unterrichtsgrundsätze, Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel in ihrer Anwendung im Unterricht der einzelnen facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände.

Aufbau von Unterrichtseinheiten in den einzelnen Unterrichtsgegenständen des betreffenden Fachunterrichtes.

Planung und Durchführung von Schulveranstaltungen.

Feststellung und Beurteilung von Schülerleistungen in den Unterrichtsgegenständen des betreffenden Fachunterrichtes.

Evaluation des Unterrichtes an einschlägigen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101180

Alte Dokumentnummer

N6198420340S