Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IVAnlage römisch vier
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)
Text
Lehrstoff:
DIDAKTIK
Fachbezogene Analysen der Lehrpläne der einschlägigen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.
Koordination der Unterrichtsgegenstände.
Entscheidungsebenen, Interpretationsspielraum des Lehrers für den
einschlägigen Fachunterricht.
Lehrstoffverteilungen als Jahresarbeitsplan.
Auswahl von Unterrichtszielen.
Arten von Stufentheorien und ihre Anwendung im betreffenden
Fachunterricht.
Unterrichtsgrundsätze, Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel in ihrer Anwendung im Unterricht der einzelnen facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände.
Aufbau von Unterrichtseinheiten in den einzelnen Unterrichtsgegenständen des betreffenden Fachunterrichtes.
Planung und Durchführung von Schulveranstaltungen.
Feststellung und Beurteilung von Schülerleistungen in den Unterrichtsgegenständen des betreffenden Fachunterrichtes.
Evaluation des Unterrichtes an einschlägigen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.