Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IVAnlage römisch vier
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)
Text
SÄUGLINGSPFLEGE, HAUSKRANKENPFLEGE UND ERSTE HILFE
Säuglingspflege:
Vorgeburtliche Vorgänge.
Körperbau und Lebensvorgänge sowie Entwicklung des Säuglings und
des Kleinkindes.
Abgrenzung zum Pathologischen.
Pflegemaßnahmen für Mutter und Kind, richtige Lebensweise,
richtige Ernährung.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Säuglings und des Kleinkindes. Gesetzliche Maßnahmen zum Schutze von Mutter und Kind.
Hauskrankenpflege und Erste Hilfe:
Kenntnis von Krankheitserscheinungen und deren Beurteilung
hinsichtlich der Zuziehung des Arztes.
Umgang mit Medikamenten und Hausapotheke.
Pflege des alten und kranken Menschen in der Familie nach
ärztlicher Anordnung.
Richtige Hilfeleistung bei plötzlichen Erkrankungen, Verletzungen und Unfällen bis zum Eintreffen des Arztes.
Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens.