Rechtstracker.at

Anl. 4/15

Fassungen
12.09.1983 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 4/1512.09.198331.08.1993 BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4 /, 15

Inkrafttretensdatum

12.09.1983BGBl. Nr. 307/1984

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch vier

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)

Text

SÄUGLINGSPFLEGE, HAUSKRANKENPFLEGE UND ERSTE HILFE

Säuglingspflege:

Vorgeburtliche Vorgänge.

Körperbau und Lebensvorgänge sowie Entwicklung des Säuglings und

des Kleinkindes.

Abgrenzung zum Pathologischen.

Pflegemaßnahmen für Mutter und Kind, richtige Lebensweise,

richtige Ernährung.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Säuglings und des Kleinkindes. Gesetzliche Maßnahmen zum Schutze von Mutter und Kind.

Hauskrankenpflege und Erste Hilfe:

Kenntnis von Krankheitserscheinungen und deren Beurteilung

hinsichtlich der Zuziehung des Arztes.

Umgang mit Medikamenten und Hausapotheke.

Pflege des alten und kranken Menschen in der Familie nach

ärztlicher Anordnung.

Richtige Hilfeleistung bei plötzlichen Erkrankungen, Verletzungen und Unfällen bis zum Eintreffen des Arztes.

Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101189

Alte Dokumentnummer

N6198420349S