Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 4/19Anlage 4 /, 19
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IVAnlage römisch vier
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)
Text
KÜCHENWIRTSCHAFT
Anwendung der physiologischen, ernährungswissenschaftlichen und ökonomischen Erkenntnisse auf alle Kostformen inklusive Feinküche, internationale Küche und Diätküche.
Zeitgemäße Unterrichts- und Arbeitsformen für den Unterricht in Lehr- und Betriebsküchen.
Planung der Arbeit in Lehr- und Betriebsküchen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Ergonomie, Technologie und Betriebswirtschaftslehre.
Planung und Einrichtung von Lehr- und Betriebsküchen nach den Methoden moderner Arbeitsorganisation.
Dokumentnummer
NOR12101193
Alte Dokumentnummer
N6198420353S