Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IVAnlage römisch vier
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)
Text
SPRECHTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung grundlegender Einsichten in die Bedeutung richtiger Sprech- und Atmungstechnik für die Gesundheit. Motivation zum richtigen Verhalten in dieser Hinsicht.
Lehrstoff:
Physiologie und Pathologie der Atmung.
Physiologie und Pathologie der Stimme.
Phonetische Grundlagen.
Konstitution und Sprache.
Morphologie der Sprechorgane.
Physiologie und Pathologie der Sprachlaute.
Atmungsübungen.
Stimmbildende Übungen.
Artikulationsübungen.
Berufliche Verwendung der Atmung, Stimme und Artikulation.
Didaktische Grundsätze:
Auf die Verbindung theoretischer Einsichten mit dem praktischen Tun in geeigneten Übungen ist besonderer Wert zu legen.