Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 363/1987Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IVAnlage römisch vier
Text
FERIALPRAKTIKUM
Das Praktikum hat der Ergänzung und Vervollkommnung der in den praktischen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie dem Gewinnen von Einblicken in die Berufswirklichkeit zu dienen.
Es ist nach Abschluß des 2. Semesters im Ausmaß von vier Wochen in Einrichtungen des Tourismus, des Sozial- und Wohlfahrts- oder des Schul- und Internatswesens abzuleisten.
Neben der im Vordergrund stehenden Küchenpraxis und Küchenführung soll der Studierende möglichst alle Sparten des Großküchenhaushaltes kennenlernen.
Das Praktikum ist so anzulegen, daß den Studierenden ein möglichst vollständiger Einblick in die Organisationsprobleme und -aufgaben des Betriebes vermittelt wird. Das Praktikum bedarf der sorgfältigen Vorbereitung durch die Schulleitung und die Lehrer. Die Auswahl geeigneter Praxisstellen bleibt grundsätzlich den Studierenden vorbehalten. Die Schulleitung hat jedoch Sorge zu tragen, daß in Zusammenarbeit mit den zuständigen Schulbehörden und den entsprechenden Interessenvertretungen geeignete Praxisstellen in genügender Zahl zur Verfügung stehen, und die Studierenden entsprechend zu beraten.
Die Praktikanten haben ein Arbeitsheft (Werkbuch) zu führen, in dem ihre täglichen Arbeitsvorgänge schlagwortartig aufzuzeichnen sind. Dieses Arbeitsheft ist dem von der betreffenden Schulleitung bestellten Lehrer zu Beginn des 3. Semesters zur Einsicht und Abzeichnung vorzulegen. Die Direktion kann Praktikanten, die durch Krankheit das Praktikum nach dem 2. Semester nachweislich zur Gänze oder zum Teil nicht absolvieren konnten, die Möglichkeit einräumen, dieses zu einem späteren Zeitpunkt, erforderlichenfalls auch in Teilen, nachzuholen. Das Praktikum muß jedoch bis zum Beginn des 4. Semesters abgeschlossen sein.