Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 363/1987Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IVAnlage römisch vier
Text
ARBEITSSTUDIEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten über die Grundlagen des modernen Arbeitsstudiums zur Befähigung, fachspezifische Arbeitsvorgänge selbständig nach wirtschaftlichen und humanen Grundsätzen zu gestalten.
Lehrstoff:
Ziele und Grundlagen des Arbeitsstudiums.
Arbeitssystem, Gliederung des Arbeitsablaufes, Arbeitsverfahren, Arbeitsmethode und Arbeitsweise.
Arbeitsleistung, Arbeitsteilung, Einzel-, Gruppen- und Mehrstellenarbeit.
Aufbauorganisation, Ablauforganisation, Aufgabenanalyse und Aufgabensynthese.
Grundsätze der Datenermittlung, Planzeitkataloge.
Ergonomie: Stellung des Menschen im Arbeitssystem, Gestaltung der Arbeit und des Arbeitsplatzes.
Arten und Prinzipien des Arbeitsablaufes, Gestaltung des Materialflusses, Systemgestaltung (Sechsstufenmethode), Arbeitsunterweisung.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff ist anhand facheinschlägiger betriebsbezogener Beispiele zu erarbeiten, wobei die aus den praktischen Übungen im Rahmen der Pflichtgegenstände „Küchenwirtschaft'', „Servierkunde'' und „Hauswirtschaftliche Betriebstechnik und Arbeitsorganisation'' gewonnenen Erfahrungen einzubeziehen sind.