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Anlage V
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LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN
ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFTLICHEN UND HAUSHALTSÖKONOMISCHEN FACHUNTERRICHT
(sechssemestriger Studiengang)
I. STUNDENTAFEL
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Art der Wochenstunden Gesamt- Lehrver-
Unterrichts- Semester stunden- pflich-
veranstaltung 1 2 3 4 5 6 zahl tungsgruppe
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A. Pflichtgegenstände: *1)
1. Humanwissenschaften
Religionspä-
dagogik...... V 1 1 1 1 1 1 6 I
S 1 1 1 1 1 1 6 I
Erziehungs-
wissenschaft. V - - 2 - - - 2 I
Unterrichts-
wissenschaft. V - - 1 1 - - 2 I
Erziehungs-
und unter-
richtswissen-
schaftliches
Seminar...... S - - - - 2 1 3 I
Pädagogische
Psychologie.. V - - 2 1 - - 3 I
Psychologi-
sches Seminar S - - - - 2 - 2 I
Pädagogische
Soziologie... V - - - 1 1 - 2 I
Betriebsso-
ziologie..... V - - - - - 1 1 I
Soziologi-
sches Seminar S - - - - - 2 2 I
Schulrecht... V - - - - 2 - 2 I
Schulrecht-
liches Seminar S - - - - - 1 1 I
Geschichte
der Berufs-
bildung...... V - - - - 1 - 1 I
2. Didaktik und schulpraktische Ausbildung
Didaktik..... S - - 3 2 - - 5 III
Unterrichts-
technologie
und Medien-
didaktik .... S/Ü - - - 1 1 - 2 III
Schulbesuche
und Lehr-
übungen...... Ü - - - 4 8 4 16 III
3. Fachwissenschaften und Fachdidaktik
Angewandte Pädagogik und
Sozialethik ................. V - - - 1 - - 1 I
Seminar für angewandte
Pädagogik und Sozialethik ... S - - - - 2 - 2 I
Anatomie, Physiologie und
Gerontologie ................ V - - 2 1 - - 3 I
Hygiene ..................... V - - - - 1 1 2 I
Seminar für Anatomie,
Physiologie, Gerontologie und
Hygiene ..................... S - - 1 1 1 - 3 I
Säuglings-, Alten- und
Hauskrankenpflege, Erste
Hilfe ....................... S - - 2 - - - 2 II
Ernährungslehre ............. V 2 2 - - - - 4 II
Ernährungswissenschaft,
Lebensmittelchemie und
-technologie ................ V - - 2 2 1 1 6 I
Seminar für
Ernährungswissenschaft,
Lebensmittelchemie und
-technologie ................ S - - 1 1 1 1 4 I
Ernährungstechnologie und
Diätetik .................... V - - 1 1 1 1 4 I
Küchenführung und
Ernährungswirtschaft ........ S/Ü 14 14 - - - - 28 IVa
Küchen- und
Ernährungswirtschaft ........ S/Ü - - 10 10 5 - 25 III
Küchenorganisation .......... Ü 2 2 - - - - 4 IVb
Einführung in die
Servierkunde ................ S 2 2 - - - - 4 IV
Servierkunde ................ S/Ü - - 2 - 2 - 4 III
Getränkekunde ............... S/Ü - - - 1 - - 1 III
Arbeits- und
Betriebsorganisation ........ Ü 5 - - - - - 5 IVa
Angewandte
Betriebsorganisation und
Wirtschaftsleitung .......... Ü - 8 - - - - 8 II
Humanökologie ............... V - - 2 2 2 1 7 II
Seminar für Humanökologie ... S - - - 1 - 1 2 I
Arbeitswissenschaft ......... S/Ü - - 1 1 1 - 1 I
Betriebsmanagement und
angewandte
Arbeitswissenschaft ......... Ü - - 3 3 3 - 9 II
Informatik .................. S/Ü - - 2 2 - - 4 II
Betriebswirtschaftslehre und
Politik des Tourismus ....... V - - - - - 2 2 I
4. Ergänzende Studienveranstaltungen und Praktika
Politische
Bildung...... V - - - - - 2 2 II
Sprecherziehung
und Sprachpflege Ü - - 1 1 - 2 II
Rechtskunde.. V 2 - - - - - 2 II
Volkswirt-
schaftslehre. V 2 - - - - - 2 II
Betriebliches
Rechnungswe-
sen.......... V 3 3 - - - - 6 I
Betriebswirt-
schaftslehre
einschließ-
lich Schrift-
verkehr...... V 3 3 - - - - 6 II
Betriebswirt-
schaftslehre
des Tourismus V 1 1 - - - - 2 I
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38 37 40 40 39 21 215 (ohne Praktika)
Schulprakti-
kum.......... P 30 Stunden im 5. oder 6. Semester,
aufgeteilt auf 2 Wochen
Betriebsküchen-
praktikum.... P 60 Stunden im 3. oder 4. Semester,
aufgeteilt auf 2 Wochen
Ferial-
praktikum ... P 2 Monate nach Abschluß des 2. Semesters
B. Freigegenstände: *1)
Textverarbeitung Ü 4 4 - - - - 8 III
Erwachsenen-
bildung......... V - - - - 1 - 1 II
S - - - - - 1 1 II
Lebende
Fremdsprache.... S/Ü 2 2 2 2 2 2 12 (I)
Arbeitsstu-
dien............ S/Ü - - - 2 2 - 4 II
Aktuelle
Fachgebiete..... V/S/Ü 2 2 2 2 2 2 12 (I-VI)
Berufspädagogi-
sche Tatsachen-
forschung....... Ü - 1 1 1 1 1 5 II
C. Unverbindliche Übungen: *1)
Leibesübungen... Ü 2 2 2 2 2 2 12 (IV a)
V = Vorlesung
S = Seminar
Ü = Übung
P = Praktikum
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der sechssemestrige Studiengang der Lehramtsausbildung für den ernährungswirtschaftlichen und haushaltsökonomischen Fachunterricht hat jene Studierenden, welche die Reifeprüfung an einer anderen Schule als an einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (an einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe), an einer Höheren Lehranstalt für Land- und Hauswirtschaft (an einer Höheren Lehranstalt für landwirtschaftliche Frauenberufe) oder an einer Höheren Lehranstalt für Tourismus (an einer Höheren Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe) abgelegt haben, während der ersten beiden Semester in den für ihre künftige Unterrichtstätigkeit relevanten Unterrichtsgegenständen an das Bildungsziel der genannten Schularten heranzuführen und ihnen sodann jenes Maß an Berufsgesinnung sowie an fachlichem Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den ernährungswirtschaftlichen und haushaltsökonomischen Fachunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen befähigt.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIErömisch drei. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE
LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
1. Humanwissenschaften
1.1. RELIGIONSPÄDAGOGIK
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
1.2. HUMANWISSENSCHAFTEN
(ausgenommen Religionspädagogik)
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
Didaktik und schulpraktische Ausbildung
Siehe Anlage IV.Siehe Anlage römisch vier.
Fachwissenschaften und Fachdidaktik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage IV Abschnitt III Z 3 mit der Maßgabe, daß die Studierenden in den nur in den beiden ersten Semestern vorgesehenen Pflichtgegenständen an das Bildungsziel einer der im vorstehenden Abschnitt II (Allgemeines Bildungsziel der sechssemestrigen Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht) genannten Schularten heranzuführen sind. Siehe Anlage römisch vier Abschnitt römisch drei Ziffer 3, mit der Maßgabe, daß die Studierenden in den nur in den beiden ersten Semestern vorgesehenen Pflichtgegenständen an das Bildungsziel einer der im vorstehenden Abschnitt römisch zwei (Allgemeines Bildungsziel der sechssemestrigen Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht) genannten Schularten heranzuführen sind.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage IV Abschnitt III Z 3 mit der Maßgabe, daß die stoffliche Schwerpunktsetzung in den nur in den beiden ersten Semestern vorgesehenen Pflichtgegenständen entsprechend dem Bildungsziel einer der im vorstehenden Abschnitt II (Allgemeines Bildungsziel der sechssemestrigen Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht) genannten Schularten vorzunehmen ist. Siehe Anlage römisch vier Abschnitt römisch drei Ziffer 3, mit der Maßgabe, daß die stoffliche Schwerpunktsetzung in den nur in den beiden ersten Semestern vorgesehenen Pflichtgegenständen entsprechend dem Bildungsziel einer der im vorstehenden Abschnitt römisch zwei (Allgemeines Bildungsziel der sechssemestrigen Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht) genannten Schularten vorzunehmen ist.
Lehrstoff:
Angewandte Pädagogik und Sozialethik; Seminar für angewandte Pädagogik und Sozialethik; Anatomie, Physiologie und Gerontologie;
Hygiene; Seminar für Anatomie, Physiologie, Gerontologie und Hygiene;
Säuglings-, Alten- und Hauskrankenpflege, Erste Hilfe;
Ernährungswissenschaft, Lebensmittelchemie und -technologie; Seminar für Ernährungswissenschaft, Lebensmittelchemie und -technologie;
Ernährungstechnologie und Diätetik; Küchen- und Ernährungswirtschaft;
Servierkunde; Getränkekunde; Humanökologie; Seminar für Humanökologie; Arbeitswissenschaft; Betriebsmanagement und angewandte Arbeitswissenschaft; Informatik; Betriebswirtschaftslehre und Politik des Tourismus:
Siehe Anlage IV. Siehe Anlage römisch vier.
ERNÄHRUNGSLEHRE
Energie und Nährstoffbilanz; Nährwertberechnungen.
Nähr-, Wirk- und Begleitstoffe in Lebensmitteln und ihre ernährungsphysiologische Bedeutung.
Grundzüge der Lebensmittelkunde, der Lebensmittelhygiene und der Lebensmitteltoxikologie.
Verdauung, Energie- und Baustoffwechsel.
Kostformen für den gesunden Menschen unter Bedachtnahme auf
Entwicklungs- und Altersstufen sowie auf die Bedürfnisse
verschiedener Berufsgruppen.
Fehlernährung als Krankheitsursache.
Probleme der Gemeinschaftsverpflegung.
Fragen der Welternährung.
KÜCHENFÜHRUNG UND ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT
Einführung in den Küchenbetrieb.
Einkauf, Lagerführung, Wareneinsatz und Nährwertberechnung im Haushalt.
Funktionsgerechter Einsatz und Wartung von Geräten und Maschinen.
Einsatz von EDV-Geräten.
Hygiene und Unfallverhütung in der Küche.
Grundlegende Garmachungsarten.
Zubereitung einfacher Gerichte.
Zweckmäßige Verwendung von Halb- und Fertigfabrikaten.
Konservieren von Lebensmitteln und Speisen unter Berücksichtigung moderner Technologien.
Zubereitung von Speisenfolgen mit höheren Anforderungen unter Einbeziehung der nationalen und internationalen Küche sowie unter Berücksichtigung gesunder und vollwertiger Ernährung.
Verschiedene Diätformen und deren Anwendung.
KÜCHENORGANISATION
Einführung in die Organisation und den Betrieb der Großküche. Einkauf und Lagerhaltung für die Großküche.
Berufsbild des Kochs.
Funktionsgerechter Einsatz und Wartung der in der Großküche
verwendeten Maschinen und Geräte.
Einsatz von EDV-Geräten.
Hygiene und Unfallverhütung im Großküchenbetrieb.
Erstellung von Tageskostplänen und Wochenspeiseplänen für unterschiedliche Bedarfsgruppen unter Berücksichtigung ernährungswissenschaftlicher und volkswirtschaftlicher Erkenntnisse und Erfordernisse.
Erstellung von Organisationsplänen, Zeitstudien und Arbeitsanalysen für den Restaurant- und Großküchenbetrieb.
Modifizierung von Rezepturen für den Großküchenbedarf. Verwendung von convenience food.
EINFÜHRUNG IN DIE SERVIERKUNDE
Tischkultur im Haushalt und in der nationalen Gastronomie; Tisch- und Raumgestaltung für verschiedene Anlässe.
Servierbehelfe, Servierarten und Serviersysteme.
Erweiterungen und Abänderungen des Grundgedeckes. Service verschiedener Mahlzeiten.
Erstellung von Organisationsdiagrammen für die servierkundliche Betriebspraxis.
Einführung in die Getränkekunde. Durchführung von einfachem Getränkeservice.
ARBEITS- UND BETRIEBSORGANISATION
Der Haushalt in verschiedenen Formen des sozialen Zusammenlebens. Der Wohn-, Wirtschafts- und Arbeitsbereich.
Anleitung zur Wohnungs- und Arbeitsraumplanung nach funktionellen Gesichtspunkten. Einrichtung von Gästeräumlichkeiten unter Bedachtnahme auf Klassifizierungsmerkmale, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik. Möglichkeiten der optimalen Nutzung bereits bestehender Objekte.
Grundlegendes über Wohnbauforschung, Wohnbauförderung und Wohnbauverbesserung sowie über Energiesparmaßnahmen.
Ausstattung und Einrichtung von Räumen. Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik als Kriterien für die Auswahl von Materialien, Einrichtungsgegenständen und haustechnischen Anlagen.
Planung des Einsatzes von Personal, Material und Geräten im betrieblichen Großhaushalt.
Pflege und Reinigung von Textilien.
Fachgerechte Anwendung und Erprobung von Pflege- und Reinigungsmitteln unter Berücksichtigung umweltrelevanter Grundsätze.
Organisation der Wäscherei und der Wäscheverwaltung im Betrieb. Pflegearbeiten im Housekeeping-Bereich.
Grundlegendes über die Planung, Anlage und Pflege gärtnerischer Anlagen unter besonderer Berücksichtigung von Hausgarten, Balkon- und Zimmerpflanzen. Dekorative Gestaltung von Räumlichkeiten.
Erstellung von Zeitstudien und Arbeitsanalysen für die wichtigsten Bereiche des Lehrstoffes, insbesondere für Office, Etage und Wäscherei.
ANGEWANDTE BETRIEBSORGANISATION
UND WIRTSCHAFTSLEITUNG
Selbständige Planung und Durchführung von Organisationsaufgaben in verschiedenen wirtschaftlichen Betrieben unter übergreifender Anwendung der in den Unterrichtsgegenständen „Küchenführung und Ernährungswirtschaft'', „Einführung in Servierkunde'', „Arbeits- und Betriebsorganisation'' erworbenen Kenntnisse sowie unter Bedachtnahme auf die erforderlichen Maßnahmen der Hygiene und der Unfallverhütung.
Ergänzende Studienveranstaltungen
und Praktika
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Z 3. Siehe Ziffer 3,
Didaktische Grundsätze:
Siehe Z 3. Siehe Ziffer 3,
Lehrstoff:
POLITISCHE BILDUNG
Sprecherziehung und Sprachpflege
Siehe Anlage I. Siehe Anlage römisch eins.
RECHTSKUNDE
Staats- und Rechtsordnung, Grundbegriffe des Rechtes. Grundzüge des Verfassungs- und Verwaltungsrechts.
Bürgerliches Recht:
Personenrecht: Physische und juristische Personen. Beginn und Endigung der Rechtspersönlichkeit. Rechts- und Handlungsfähigkeit.
Rechtlich bedeutsame Altersstufen. Gesetzliche Stellvertretung.
Sachenrecht: Eigentum - Besitz - Innehabung. Eigentumserwerb. Eigentumsbeschränkungen. Eigentumsschutz. Pfandrecht. Dienstbarkeiten. Reallasten. Baurecht. Wohnungseigentum.
Schuldrecht: Schuldverhältnisse auf Grund von Rechtsgeschäften. Der Vertrag. Abschluß und Endigung von Verträgen, Gewährleistung, Vertragstypen. Sicherung, Änderung und Endigung von Forderungen. Gesetzliche Schuldverhältnisse.
Familienrecht: Eherecht. Eltern- und Kindschaftsrecht.
Erbrecht: Testamentarische und gesetzliche Erbfolge. Letztwillige Verfügungen.
Abhandlungsverfahren.
Wichtige Bestimmungen des Gewerberechtes.
Überblick über das Arbeits- und Sozialrecht.
Grundzüge der Sozialversicherung.
Konsumentenrecht (Fallstudien), insbesondere Fragen des Konsumentenschutzes.
VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
Siehe Anlage II Abschnitt III Z 3. Siehe Anlage römisch zwei Abschnitt römisch drei Ziffer 3,
BETRIEBLICHES RECHNUNGSWESEN
Buchhaltung:
Einführung in das System der doppelten Buchhaltung.
Österreichischer Einheitskontenrahmen.
Rechtliche Grundlagen der Buchhaltung.
Formen der doppelten Buchhaltung, insbesondere Durchschreibebuchhaltung und Maschinenbuchhaltung unter Berücksichtigung moderner Entwicklungen (EDV).
Jahresabschluß unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften.
Buchhaltung und Bilanz der Personen- und der Kapitalgesellschaften. Grundzüge des Steuerrechtes (einschließlich Schriftverkehr).
Grundzüge der Lohnverrechnung und Lohnbuchhaltung (einschließlich Schriftverkehr).
Zusammenhängender, auswertbarer Geschäftsgang eines Hotel- oder Gastgewerbebetriebes in einem zeitgemäßen Buchführungsverfahren.
Wirtschaftsrechnen:
Grundlagen des wirtschaftlichen Rechnens.
Rechnen mit benannten Zahlen (Maße, Gewichte, Währungen) unter
Einsatz zeitgemäßer Rechenmaschinen: Prozentrechnung, Zinsenrechnung, Terminrechnung, Ratenrechnung, Durchschnittsrechnung, Verteilungsrechnung.
Einführung in die Kostenrechnung und Kalkulation: Grundbegriffe, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung; Bezugs-, Absatz-, Differenzkalkulation.
Praktische Beispiele der Betriebsrechnung und Kalkulation, insbesondere im Bereich des Hotel- und Gastgewerbes.
Fremdwährungen und Kursnotierungen. Valutenrechnung.
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE EINSCHLIESSLICH SCHRIFTVERKEHR
Arten der Betriebe; Betriebsfaktoren; Betriebskreislauf. Aufbau des Betriebes; Standortlehre.
Betriebsorganisation und menschliche Zusammenarbeit. Betrieb und Wirtschaftsordnung.
Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmer und Mitarbeitern (einschließlich Schriftverkehr).
Rechtsformen der Unternehmung; Unternehmenszusammenschlüsse. Marktformen; Marktforschung; Instrumentarium des Marketing.
Elemente des wirtschaftlichen Verkehrs; Beschaffung und Absatz der Güter. Arten der Waren. Der Einkauf und seine Bedeutung.
Wirtschaftliche Bedeutung des Kaufvertrages; Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag.
Schriftverkehr in und mit Betrieben des Tourismus unter Berücksichtigung der Werbung.
Die Zahlung und der damit verbundene Schriftverkehr. Der Wechsel und seine wirtschaftliche Bedeutung.
Wertpapiere als Mittel der Kapitalanlage und Kapitalbeschaffung. Kreditinstitute (Kapitalaufbringung, Mittelverwendung, Dienstleistungsgeschäfte).
Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen des Handels. Handelsregister und Firmenrecht.
Wesen und Bedeutung des Import-, Export- und Transithandels; Zölle.
Zahlungsabwicklung mit dem Ausland.
Versicherungsunternehmungen.
Strukturelle Probleme im Betrieb.
Öffentliche Institutionen und Verbände und ihre
betriebswirtschaftliche Bedeutung.
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE DES TOURISMUS
Grundbegriffe der Betriebswirtschaftslehre des Tourismus. Arten und Organisationsformen der Tourismusbetriebe in Österreich.
Betriebsablauf im Beherbergungsbetrieb (Zimmerplan, Meldewesen, Fremdenbuch, Gästekartei, Gästebetreuung).
Spezielle behördliche Vorschriften für Tourismusbetriebe.
EDV-unterstüzte (Anm.: richtig: EDV-unterstützte) Betriebsführung in Hotellerie und Gastronomie. EDV-unterstüzte Anmerkung, richtig: EDV-unterstützte) Betriebsführung in Hotellerie und Gastronomie.
Kennzahlen im Femdenverkehr (Anm.: richtig: Fremdenverkehr). Kennzahlen im Femdenverkehr Anmerkung, richtig: Fremdenverkehr).
SCHULPRAKTIKUM
Siehe Anlage IV. Siehe Anlage römisch vier.
BETRIEBSKÜCHENPRAKTIKUM
Siehe Anlage IV. Siehe Anlage römisch vier.
Ferialpraktikum
Das Ferialpraktikum hat der Ergänzung und Vervollkommnung der in den praktischen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu dienen.
Es ist in Einrichtungen des Tourismus, des Sozial- und Wohlfahrts- oder des Schul- und Internatswesens abzuleisten.
Neben der im Vordergrund stehenden Küchenpraxis und Küchenführung sollen die Studierenden möglichst alle Sparten des Großküchenhaushaltes kennenlernen.
Das Praktikum ist so anzulegen, daß den Studierenden ein möglichst vollständiger Einblick in die Organisationsprobleme und -aufgaben des Betriebes vermittelt wird. Das Praktikum bedarf daher der sorgfältigen Vorbereitung durch die Abteilungsleitung und die fachlich in Betracht kommenden Lehrer.
Die Auswahl geeigneter Praxisstellen bleibt grundsätzlich den Studierenden selbst vorbehalten. Die Akademie- und Abteilungsleitung soll im Rahmen ihrer Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Schulbehörden und Interessenvertretungen dazu beitragen, daß geeignete Praxisstellen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Ferner ist den Studierenden die erforderliche Beratung anzubieten.
Die Praktikanten haben ein Arbeitsheft (Werkbuch) zu führen, in welchem ihre täglichen Arbeitsvorgänge schlagwortartig festzuhalten sind. Dieses Arbeitsheft ist der zuständigen Abteilungsleitung zu Beginn des 3. Semesters zur Einsicht und Abzeichnung vorzulegen.
Die Direktion kann Studierenden, die infolge Krankheit oder aus anderen unabwendbaren Gründen das Praktikum nach dem 2. Semester zur Gänze oder auch teilweise nicht absolvieren konnten, die Möglichkeit einräumen, dieses zu einem späteren Zeitpunkt, erforderlichenfalls auch in Teilen, nachzuholen. Das Praktikum muß jedoch bis zum Beginn des 6. Semesters abgeschlossen sein.
B. Freigegenstände
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung, etwa 100 Silben pro Minute bzw. 1 500 Reinanschläge in zehn Minuten zu schreiben.
Lehrstoff:
Kurzschrift:
Verkehrsschrift und Elemente der Eilschrift. Diktate mit steigender Geschwindigkeit, Schnellschreibübungen, Lesen und Übertragen von eigenen Stenogrammen.
Maschinschreiben:
Methodische Erarbeitung des Tastenfeldes im Zehn-Finger-Blindschreiben einschließlich der Umlaute und Satzzeichen sowie der Zahlen und Zeichen nach den geltenden ÖNORMEN; richtige Anwendung der Hervorhebungsarten.
Geläufigkeitsübungen zur Leistungssteigerung.
Grundsätze der Übertragungstechnik (Diktiergeräte).
Anfertigung von Abschriften. Die äußere Form und der Aufbau des Geschäftsbriefes.
Kenntnis der wichtigsten Vervielfältigungsverfahren.
Maschinenkunde: Bedienung aller Einrichtungen der Schreibmaschine. Pflege der Schreibmaschine.
Computerunterstützte Textverarbeitung:
Grundfunktionen des Textprogrammes.
Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Texten. Erstellen von Briefen mit Hilfe von Textbausteinen.
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl des Lehrstoffes ist unter Berücksichtigung des in der Vorbildung erreichten Ausbildungsniveaus und unter Bedachtnahme auf die Aufgaben der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, der Höheren Lehranstalt für Land- und Hauswirtschaft bzw. der Höheren Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe vorzunehmen.
Die Erarbeitung der Lehrinhalte soll unter Berücksichtigung der in der höheren Schule erworbenen kognitiven Fähigkeiten erfolgen.
ERWACHSENENBILDUNG
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
ERWACHSENENBILDUNG - SEMINAR
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
ARBEITSSTUDIEN
Siehe Anlage IV. Siehe Anlage römisch vier.
INFORMATIK
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
BERUFSPÄDAGOGISCHE
TATSACHENFORSCHUNG
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
C. Unverbindliche Übungen
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage II Siehe Anlage römisch zwei
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*1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage I. *1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage römisch eins.