Rechtstracker.at

Anl. 5/07

Fassungen
12.09.1983 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 5/0712.09.198331.08.1993 BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5 /, 7

Inkrafttretensdatum

12.09.1983BGBl. Nr. 307/1984

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch fünf

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)

Text

ERNÄHRUNGSWISSENSCHAFT

(1. und 2. Semester)

Richtlinien für eine vollwertige, zeitgemäße Kost. Fehlernährung als Krankheitsrisiko.

Nähr-, Wirk- und Ballaststoffe als Grundbausteine der menschlichen Ernährung und ihre ernährungsphysiologischen Funktionen.

Verdauung, Resorption und Stoffwechsel der Nähr- und Wirkstoffe unter besonderer Berücksichtigung des Energiestoffwechsels. Stoffwechselendprodukte und deren Ausscheidung.

Lebensmittelkunde: Zusammensetzung und Verarbeitung von Lebensmitteln, Veränderungen der Nahrungsmittel durch küchentechnische Verfahren; Konservieren von Nahrungsmitteln; wichtige Bestimmungen des Lebensmittelrechtes.

Erstellung von Speisenfolgen im Rahmen von Tages- und Wochenspeiseplänen einschließlich der Nährwertberechnungen.

Kostformen unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse einzelner Alters- und Berufsgruppen.

Die wichtigsten Diätformen im Rahmen der Krankenkost. Problematik der Gemeinschaftsverpflegung.

Probleme der Welternährung.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101219

Alte Dokumentnummer

N6198420379S