Rechtstracker.at

Anl. 5/10

Fassungen
12.09.1983 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 5/1012.09.198331.08.1993 BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5 /, 10

Inkrafttretensdatum

12.09.1983BGBl. Nr. 307/1984

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch fünf

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)

Text

WOHNKULTUR UND ARBEITSRAUMGESTALTUNG

Der Haushalt in verschiedenen Formen des sozialen Zusammenlebens. Der Wohn-, Wirtschafts- und Arbeitsbereich.

Anleitung zur Wohnungs- und Arbeitsraumplanung nach funktionellen Gesichtspunkten. Möglichkeiten der optimalen Nutzung bereits bestehender Objekte.

Grundlegendes über Wohnbauforschung, Wohnbauförderung und Wohnbauverbesserung.

Ausstattung und Einrichtung von Räumen. Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik als Kriterien für die Auswahl von Materialien, Einrichtungsgegenständen und haustechnischen Anlagen.

Pflege von Räumen. Pflege und Reinigungsarbeiten in allen Bereichen. Planung des Einsatzes von Personal, Material und Geräten im betrieblichen Großhaushalt.

Pflege von Textilien. Pflege und Reinigung von Wäsche, Oberbekleidung und Heimtextilien. Organisation der Wäscherei und der Wäscheverwaltung im Betrieb.

Grundlegendes über die Planung, Anlage und Pflege gärtnerischer Anlagen unter besonderer Berücksichtigung von Hausgarten, Balkon- und Zimmerpflanzen.

Erstellung von Zeitstudien und Arbeitsanalysen für die wichtigsten Bereiche des Lehrstoffes.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101222

Alte Dokumentnummer

N6198420382S