Rechtstracker.at

Anl. 6/08

Fassungen
01.09.1987 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 363/1987 · 3 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 6/0801.09.198731.08.1993 § → § BGBl. Nr. 363/1987 · 3 Dokumente · aufgehoben
Anl. 6/0812.09.198331.08.1993 BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung)

Das RIS führt für diesen Tag 3 Dokumente zu Anl. 6/08.

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 6 /, 8

Inkrafttretensdatum

01.09.1987BGBl. Nr. 363/1987

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch sechs 1

Text

SEMINAR FÜR FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION

Organisatorischer Aufbau und Zusammenwirken von Betriebsabteilungen.

Arbeitsverfahren der technischen Abteilungen Zuschneiderei, Einrichterei, Näherei und Büglerei.

Kaufmännische und technische Arbeitsvorbereitung für die Produktion im Industriebetrieb.

Einführung in das Arbeitsstudium. Grundbegriffe (Arbeitssystem, Erzeugnisgliederung, Arbeitsleistung, Arbeitsteilung, Soll-Ist ua.). Begriffe der Ergonomie (Leistung, Leistungsänderung, Formen der Arbeit, Umwelteinflüsse). Begriffe der Betriebsorganisation.

Datenermittlung: Datenarten, Analyse, Synthese. Methoden zur Ermittlung von Soll- und Istzeiten. Systeme vorbestimmter Zeiten. Zeitaufnahme und Zeitaufnahmetechnik. Leistungsgradbeurteilung, Auswertung von Zeitaufnahmen und Übungen. Verteilzeitaufnahme, Erholzeitermittlung, Pausenregelung, Prozeßzeiten. Gruppenarbeit, Mehrstellenarbeit, Planzeiten.

Einführung in die Arbeitsgestaltung.

Fertigungs-, Arbeits- und Arbeitsverteilungspläne. Auftragsbearbeitung.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101252

Alte Dokumentnummer

N6198420412S

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 6 /, 8

Inkrafttretensdatum

01.09.1987BGBl. Nr. 363/1987

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch sechs 2

Text

GEWERBLICHE UND BEKLEIDUNGSTECHNISCHE FERTIGUNGSPRAXIS

Vervollkommnung der fachlichen Kenntnisse hinsichtlich der gewerblichen und industriellen Fertigung von Herrenbekleidung und der Bedienung und Einsatzmöglichkeit von Spezialmaschinen.

Teilarbeiten an Werkstücken aus verschiedenen Materialien unter Bedachtnahme auf verschiedene Arbeitstechniken und unter Berücksichtigung des Lehrplanes der einschlägigen Schulen.

Einführung in die Fertigung der Damenbekleidung.

Übungen im Erkennen von Paßformfehlern und deren Behebung. Die Verfahrenstechniken im Zuschnitt, in der Einrichterei, Näherei und Bügelei.

Die Arbeitsvorbereitung und die Auftragsbearbeitung. Umsetzen der in der Fertigungslehre erstellten Arbeitsprogramme.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101288

Alte Dokumentnummer

N6198420449S

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 6 /, 8

Inkrafttretensdatum

12.09.1983BGBl. Nr. 307/1984

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch sechs 3

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)

Text

FERTIGUNGSLEHRE

Planungsarbeiten in fachlicher und methodischer Hinsicht, entsprechend den Bildungszielen der facheinschlägigen Schularten.

Techniken und Verfahren der Stickerei in traditioneller Arbeitsweise als Grundlage für das Restaurieren textilen Kulturgutes sowie in zeitgemäßer, rationeller Ausführung.

Behandlung verschiedener Materialien.

Vorarbeiten und Montierungsarbeiten.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101299

Alte Dokumentnummer

N6198420461S