Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 363/1987Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 6/12Anlage 6 /, 12
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage VI 1Anlage römisch sechs 1
Text
FERTIGUNGSLEHRE UND MASCHINENKUNDE
Einsatzmöglichkeiten und Bedienung der Betriebs- und Arbeitsmittel für Bekleidungsgewerbe und Bekleidungsindustrie einschließlich der Verwendung von Spezialmaschinen.
Rationelle Arbeitsverfahren und Techniken bei der Fertigung unter besonderer Berücksichtigung von Paßform und Abänderung.
Erstellen von Arbeitsprogrammen nach fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Einrichtung von Schulwerkstätten nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Dokumentnummer
NOR12101256
Alte Dokumentnummer
N6198420416S