Das RIS führt für diesen Tag 3 Dokumente zu Anl. 6/12.
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
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Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 363/1987Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 6/12Anlage 6 /, 12
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage VI 1Anlage römisch sechs 1
Text
FERTIGUNGSLEHRE UND MASCHINENKUNDE
Einsatzmöglichkeiten und Bedienung der Betriebs- und Arbeitsmittel für Bekleidungsgewerbe und Bekleidungsindustrie einschließlich der Verwendung von Spezialmaschinen.
Rationelle Arbeitsverfahren und Techniken bei der Fertigung unter besonderer Berücksichtigung von Paßform und Abänderung.
Erstellen von Arbeitsprogrammen nach fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Einrichtung von Schulwerkstätten nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Dokumentnummer
NOR12101256
Alte Dokumentnummer
N6198420416S
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
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Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 6/12Anlage 6 /, 12
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage VI 3Anlage römisch sechs 3
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)
Text
SEMINAR FÜR ENTWURF- UND WERKZEICHNEN
Graphische Darstellung von Stickerei- und Verzierungstechniken, aufgegliedert in einzelne Arbeitsphasen.
Auszeichnung von eigenen und gegebenen Entwürfen zu fachgerechten Werkzeichnungen und Pausen für verschiedene Anwendungsgebiete und Ausführungsmöglichkeiten.
Auswerten von Arbeitsproben nach der Stoffstruktur und freier Gestaltung in bezug auf Flächenverteilung und Rapportbildung.
Dokumentnummer
NOR12101303
Alte Dokumentnummer
N6198420465S
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 6/12Anlage 6 /, 12
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage VI 2Anlage römisch sechs 2
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)
Text
C. Unverbindliche Übungen
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
Dokumentnummer
NOR12101308
Alte Dokumentnummer
N6198420470S