Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 6/27Anlage 6 /, 27
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage VI 1Anlage römisch sechs 1
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)
Text
SPRACH- UND SPRECHERZIEHUNG
Theorie und Praxis der Stimm- und Sprechbildung. Gewöhnen an richtige und deutliche Lautbildung sowie an fließendes, mundartfreies auch in größeren Räumen verständliches Sprechen.
Häufige Übungen im freien Sprechen, Referate mit anschließender Diskussion. Übungen im sinngemäßen Lesen, fortschreitend vom sprechtechnisch richtigen Wörterlesen zum Ausdruckslesen.
Führung von Diskussions- und Sitzungsprotokollen.
Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften mit anschließender Diskussion über Stil und Sprache.
Dokumentnummer
NOR12101271
Alte Dokumentnummer
N6198420431S