Rechtstracker.at

Anl. 6/34

Fassungen
12.09.1983 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 6/3412.09.198331.08.1993 BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 6 /, 34

Inkrafttretensdatum

12.09.1983BGBl. Nr. 307/1984

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch sechs 1

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)

Text

SCHRIFTVERKEHR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der Fähigkeit, sich schriftlich korrekt auszudrücken.

Vertiefung der Fähigkeit, Probleme aus der Schulpraxis schriftlich zu bearbeiten.

Lehrstoff:

Ergänzungen zum Stoffkapitel „Schriftlicher Ausdruck'' des Pflichtgegenstandes „Sprach- und Sprecherziehung''.

Angewandter Schriftverkehr aus der Schulpraxis:

Gesuche, Exkursionsberichte, Unfallberichte, Berichte über Erfahrungen mit Unterrichts- und Lehrmitteln, Rezensionen; Sitzungsprotokolle, Einvernahmeprotokolle; Fachaufsätze.

Didaktische Grundsätze:

Die Erarbeitung des Lehrstoffes ist anhand von Beispielen aus der Schulpraxis und von Themenbereichen aus der humanwissenschaftlichen Bildung vorzunehmen.

Die Übungen sind auf die Vorkenntnisse der Studierenden abzustimmen.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101278

Alte Dokumentnummer

N6198420438S