Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage VI 1Anlage römisch sechs 1
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)
Text
3. Fachwissenschaften und Fachdidaktik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage IV. Siehe Anlage römisch vier.
Didaktische Grundsätze:
Kriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind insbesondere:
die Aktualität des Lehrstoffes,
die Lehrpläne der Schularten, für die die Lehrbefähigung erworben
wird,
das erreichte Ausbildungsniveau,
Fragen des Umweltschutzes.
Erarbeitung der Inhalte:
durch verschiedene Informationsangebote,
durch Auseinandersetzung mit Arbeitsmaterialien und Texten, unter Berücksichtigung verschiedener im Unterricht anwendbarer Methoden,
durch Kontakte mit berufsbezogenen Institutionen in Form von Exkursionen,
durch Team-Teaching.
Förderung kreativer Kräfte durch Schaffung von Möglichkeiten zu
freier Gestaltung.
Überprüfung der erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen mit Hilfe verschiedener Evaluationsverfahren.