Rechtstracker.at

Anl. 7/09

Fassungen
01.09.1987 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 363/1987
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 7/0901.09.198731.08.1993 BGBl. Nr. 363/1987 · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 7 /, 9

Inkrafttretensdatum

01.09.1987BGBl. Nr. 363/1987

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch sieben

Text

FACHDIDAKTIK MIT SCHULPRAKTISCHEN ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage römisch zwei mit der Maßgabe, daß die Ausbildung auf die Erfordernisse jener berufsbildenden mittleren und höheren Schulen abzustellen ist, in welchen die Studierenden künftig unterrichten werden.

Lehrstoff:

Siehe Anlage römisch zwei.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage römisch zwei mit der Maßgabe, daß die Ausbildung auf die Erfordernisse jener berufsbildenden mittleren und höheren Schulen abzustellen ist, in welchen die Studierenden künftig unterrichten werden.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101317

Alte Dokumentnummer

N6198420479S