Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 363/1987Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage VIIAnlage römisch sieben
Text
ARBEITSSTUDIEN (REFA)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten über die Grundlagen des modernen Arbeitsstudiums, insbesondere der Methoden einer wirtschaftlichen Arbeitsorganisation und einer menschengerechten Arbeitsgestaltung.
Lehrstoff:
Ziele, Grundlagen und Methoden des Arbeitsstudiums. Grundbegriffe der Betriebsorganisation.
Systemanalyse - Ablaufanalyse.
Grundlagen der Ergonomie.
Datenermittlung: Systeme vorbestimmter Zeiten; Technik der Beurteilung des Leistungsgrades; Technik der Zeitaufnahme; Berechnung von Prozeßzeiten; Ermittlung, Darstellung und Anwendung von Planzeiten; Erholungszeit; Verteilzeit.
Verfahren der Arbeitsgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff ist auf der Grundlage des Systems REFA zu vermitteln und anhand facheinschlägiger Beispiele zu üben, wobei die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen in den Unterricht stets einzubeziehen sind.
Den notwendigen Querverbindungen mit anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere mit den Pflichtgegenständen „Volkswirtschaftslehre'', „Betriebswirtschaftslehre'' und „Werkstätten-Betriebslehre'' ist stets Beachtung zu schenken.