Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 708/1990Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IXAnlage römisch neun
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. II Z 2,Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Ziffer 2,,
BGBl. Nr. 708/1990)Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,)
1. 9. 1990 (1. Semester)
1. 2. 1991 (2. Semester)
1. 9. 1991 (3. Semester)
1. 2. 1992 (4. Semester)
Text
TRAINING DES LEHRVERHALTENS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung, das eigene Lehrverhalten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Humanwissenschaften und der Didaktik der einzelnen Unterrichtsgegenstände zu gestalten, kritisch zu beurteilen und gegebenenfalls zu ändern.
Lehrstoff:
Das konkrete Lehrverhalten und seine Analysen als Vorbereitung zu Lehrübungen.
Beseitigung von Schwierigkeiten und Mängeln beim Unterrichten.
Intensiv-Training (Mikro-Training).
Beobachtung und Selbstbeobachtung.
Didaktische Grundsätze:
Neben der Vorbereitung von Schulbesuchen und Lehrübungen sollen die in der schulpraktischen Ausbildung festgestellten und diskutierten Mängel und Schwierigkeiten durch gezielte Übungen (Einsatz von Fernsehkameras, Videorecordern, Beobachtung durch Mitstudierende) beseitigt werden. Dabei können Vortragende und Mitstudierende Beratungsfunktion übernehmen.