Rechtstracker.at

Anl. 9/16

Fassungen
01.09.1990 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 708/1990
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 9/1601.09.199031.08.1993 § → § BGBl. Nr. 708/1990 · aufgehoben
Anl. 9/1601.09.198731.08.1990 BGBl. Nr. 363/1987

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 9 /, 16

Inkrafttretensdatum

01.09.1990BGBl. Nr. 708/1990

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch neun

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Ziffer 2,,

Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,)

1. 9. 1990 (1. Semester)

1. 2. 1991 (2. Semester)

1. 9. 1991 (3. Semester)

1. 2. 1992 (4. Semester)

Text

KURZSCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung zur Beherrschung des Systemaufbaus der Kurzschrift (Wiener Urkunde 1968) sowie zur Beherrschung der Vorbildschrift.

Befähigung, mindestens 150 Silben pro Minute zu schreiben. Befähigung, eigene und fremde Stenogramme zu lesen.

Befähigung zur Beherrschung der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.

Vermittlung von Kenntnissen über Entstehung und Entwicklung der Kurzschrift.

Lehrstoff:

Verkehrsschrift und Eilschrift.

Systemtraining.

Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.

Schnellschrift-Praxis.

Überblick über die Entstehung der Kurzschrift; Entwicklung der Deutschen Einheitskurzschrift.

Die Wiener Urkunde 1968.

Didaktische Grundsätze:

Beim Erarbeiten der Kurzschrift sind die Studierenden mit der Systemurkunde genauestens vertraut zu machen.

Im Systemtraining soll die Kenntnis der Systemurkunde vertieft werden, wobei parallel zur Erarbeitung der einzelnen Paragraphen der Systemurkunde die entsprechenden praktischen Übungen durchzuführen sind. Hiebei ist besonders schwierigen Kapiteln der Vorzug zu geben.

Bei der Erarbeitung der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift ist auf die korrekte Erfassung von Inhalten und auf das Erkennen von wesentlichen Sinnzusammenhängen besonderer Wert zu legen.

In der Schnellschrift-Praxis ist die Anwendung der Eilschrift unter Einbeziehung wichtiger Kürzungen aus der Redeschrift zu perfektionieren.

Zur Pflege der Schrift sind zielgerichtete Übungen durchzuführen (Tafelschrift als Vorbildschrift).

Bei der Erarbeitung sämtlicher Bildungsinhalte ist einschlägige Fachliteratur zu verwenden (zB Fachzeitschriften, Kurzschrift-Wörterbücher, Kommentare usw.). In der Geschichte der Kurzschrift sind lediglich Marksteine der Entwicklung sowie der Weg zur Wiener Urkunde 1968 hervorzuheben.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12104651

Alte Dokumentnummer

N6199011942A