Rechtstracker.at

Anl. 9/20

Fassungen
01.09.1987 bis 31.08.1990 — BGBl. Nr. 363/1987
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 9/2001.09.199031.08.1993 § → § BGBl. Nr. 708/1990 · aufgehoben
Anl. 9/2001.09.198731.08.1990 BGBl. Nr. 363/1987

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 9 /, 20

Inkrafttretensdatum

01.09.1987BGBl. Nr. 363/1987

Außerkrafttretensdatum

31.08.1990danach: BGBl. Nr. 708/1990

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch neun

Text

BÜROTECHNIK UND BÜROORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnisvermittlung über die Arten der Schreibmaschine, über Diktiergeräte, Geräte zur Textbearbeitung und Textverarbeitung, Vervielfältigungsgeräte und Vervielfältigungsmittel sowie über andere Büromaschinen und Büroorganisationsmittel.

Befähigung zur praktischen Verwendung dieser Geräte sowie zum Erkennen der Einsatzmöglichkeiten von Büromaschinen und Organisationsmitteln zur rationellen Abwicklung der Büro- und Verwaltungsarbeit.

Weckung des Verständnisses für die Probleme der Arbeitsplatzgestaltung.

Lehrstoff:

Arten der Schreibmaschinen und deren Funktion. Eignung der einzelnen Arten und Typen für Schule und Praxis.

Diktiergeräte und Zubehör sowie deren Funktion. Möglichkeiten des Einsatzes der verschiedenen Arten in Schule und Praxis.

Papiersorten und Papierformate.

Vervielfältigungsgeräte und Vervielfältigungsmittel, zB Spirit-Umdruck, Schablonendruck, Büro-Offsetdruck mit Zusatzgeräten. Kopierverfahren und Kopiergeräte. Herstellung von Overhead-Transparenten.

Arbeitsplatzgestaltung.

Grundzüge der Büroorganisation; Organisationshilfsmittel.

Archiv, Registratur, Karteiwesen, Mikrofilm.

Fernsprecher, Fernschreiber, elektronische Textkommunikation (zB Telekopier- und Teletextgeräte sowie deren Zusatzgeräte).

Geräte und Hilfsmittel zur Postbearbeitung und Postabfertigung. Geräte zur Textbearbeitung und Textverarbeitung.

Geräte und Hilfsmittel zur Planung und Terminüberwachung. Bürotechnische Kleingeräte.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff ist unter Bedachtnahme auf die Bedeutung der einzelnen Geräte für eine moderne Büroorganisation zu behandeln.

Zur Veranschaulichung des Unterrichtes sind nach Möglichkeit Exkursionen zu einschlägigen Betrieben, Ausstellungen, Messen ua. durchzuführen.

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zu den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaftslehre'', „Einführung in die Datenverarbeitung'' sowie „Stenotypie, Phonotypie und Textverarbeitung'' sind herzustellen.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101352

Alte Dokumentnummer

N6198420516S