Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 363/1987Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IXAnlage römisch neun
Text
BÜROTECHNIK UND BÜROORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnisvermittlung über die Arten der Schreibmaschine, über Diktiergeräte, Geräte zur Textbearbeitung und Textverarbeitung, Vervielfältigungsgeräte und Vervielfältigungsmittel sowie über andere Büromaschinen und Büroorganisationsmittel.
Befähigung zur praktischen Verwendung dieser Geräte sowie zum Erkennen der Einsatzmöglichkeiten von Büromaschinen und Organisationsmitteln zur rationellen Abwicklung der Büro- und Verwaltungsarbeit.
Weckung des Verständnisses für die Probleme der Arbeitsplatzgestaltung.
Lehrstoff:
Arten der Schreibmaschinen und deren Funktion. Eignung der einzelnen Arten und Typen für Schule und Praxis.
Diktiergeräte und Zubehör sowie deren Funktion. Möglichkeiten des Einsatzes der verschiedenen Arten in Schule und Praxis.
Papiersorten und Papierformate.
Vervielfältigungsgeräte und Vervielfältigungsmittel, zB Spirit-Umdruck, Schablonendruck, Büro-Offsetdruck mit Zusatzgeräten. Kopierverfahren und Kopiergeräte. Herstellung von Overhead-Transparenten.
Arbeitsplatzgestaltung.
Grundzüge der Büroorganisation; Organisationshilfsmittel.
Archiv, Registratur, Karteiwesen, Mikrofilm.
Fernsprecher, Fernschreiber, elektronische Textkommunikation (zB Telekopier- und Teletextgeräte sowie deren Zusatzgeräte).
Geräte und Hilfsmittel zur Postbearbeitung und Postabfertigung. Geräte zur Textbearbeitung und Textverarbeitung.
Geräte und Hilfsmittel zur Planung und Terminüberwachung. Bürotechnische Kleingeräte.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff ist unter Bedachtnahme auf die Bedeutung der einzelnen Geräte für eine moderne Büroorganisation zu behandeln.
Zur Veranschaulichung des Unterrichtes sind nach Möglichkeit Exkursionen zu einschlägigen Betrieben, Ausstellungen, Messen ua. durchzuführen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zu den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaftslehre'', „Einführung in die Datenverarbeitung'' sowie „Stenotypie, Phonotypie und Textverarbeitung'' sind herzustellen.