Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 363/1987Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IXAnlage römisch neun
Text
SPRECHERZIEHUNG UND STIMMHYGIENE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung, kraftsparend, akzentfrei und sprachfehlerfrei zu sprechen.
Lehrstoff:
Sprechorgane, Atmungstechnik, phonetische Grundlagen, Stimmbildung, Artikulationen.
Leseübungen in freier und gebundener Rede.
Didaktische Grundsätze:
Die Theorie ist auf das für die praktischen Übungen notwendige Mindestmaß zu beschränken.
Besonderer Wert ist auf die Beseitigung zutagetretender Sprachfehler der Studierenden zu legen.
Die Selbstkontrolle ist durch Verwendung von Tonbandgeräten und Videorecordern zu sichern.