Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 9/35Anlage 9 /, 35
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IXAnlage römisch neun
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)
Text
MASCHINSCHREIBEN-SCHNELLSCHREIBEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung, mindestens 3 000 Reinanschläge in 10 Minuten abzuschreiben und mindestens 100 Silben nach Diktat zu schreiben.
Lehrstoff:
Ansagen in steigender Geschwindigkeit.
Abschriften mit steigender Schwierigkeit (auch hinsichtlich fremdsprachiger Texte).
Didaktische Grundsätze:
Die Schnellschreibübungen sind anhand didaktisch und methodisch ausgewählter Texte durchzuführen.
Dokumentnummer
NOR12101367
Alte Dokumentnummer
N6198420531S